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6. September 2011

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 Private Krankenversicherung

Der Bundestag will nach neuesten Informationen die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 gegenüber 2011 nicht ändern. Wechselwillige Kassenpatienten können sich also weiterhin verlässlich an der Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von 49.500 Euro orientieren. Viele gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer fragen sich, was diese Grenze überhaupt bedeutet, wer sie alljährlich festlegt, und welche sonstigen Bedingungen an einen Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) geknüpft sind.

Bedeutung und Besonderheiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Um die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Wettbewerb zu stärken, hat der Deutsche Bundestag schon vor mehr als fünf Jahrzehnten einen Jahresbruttolohn als Untergrenze eingeführt, bis zu dem ein Arbeitnehmer in der GKV pflichtversichert ist. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, wird unverändert wie folgt definiert: Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie andere zu versteuernde Sonderzahlungen abzüglich steuerfreie und unregelmäßig gezahlte Einnahmen sowie bestimmte Familienzuschläge. Der Gesetzgeber passt die Jahresarbeitsentgeltgrenze jährlich an, und zwar nach der Veränderung der statistisch ermittelten durchschnittlichen Bruttolohnsumme eines Arbeitnehmers vom vorletzten Jahr zum letzten Jahr.

Alte und neue Bedingungen für einen Wechsel in die PKV nach 2012

Arbeitnehmer sind frei von der Versicherungspflicht in der GKV, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überstiegen hat. Für Berufsanfänger gilt auch 2012 eine Sonderregelung: Sofern arbeitsvertraglich feststeht, dass sie von Beginn des Arbeitsverhältnisses an die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen, sind sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung befreit. Diese Befreiung gilt von Beginn an, das heißt, die betreffenden Arbeitnehmer können sofort in eine PKV wechseln. Wird das Gehalt, etwa aufgrund einer tariflichen Vereinbarung, rückwirkend erhöht mit der Folge einer Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012, endet die gesetzliche Krankenversicherungspflicht frühestens nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem erstmalig das höhere Gehalt gezahlt wird. Für Arbeitnehmer, die schon seit dem 31.12.2002 freiwillig in einer privaten Krankenvollversicherung versichert sind, gilt nicht die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012. Für sie gilt eine besondere Versicherungspflichtgrenze, die für 2012 mit 44.550 Euro geplant ist. Die Einführung einer niedrigeren Versicherungspflichtgrenze für diesen Personenkreis soll verhindern, dass viele Arbeitnehmer wieder GKV-pflichtig werden.






Hinweis: Die Bedingungen für einen Wechsel von der GKV in die PKV ändern sich jährlich. Dies betrifft nicht nur die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 oder 2013, sondern auch Kündigungsfristen, Wartezeiten und Sonderregelungen, beispielsweise für Studenten. Wer sich als pflichtversicherter Arbeitnehmer mit dem Gedanken trägt, eine private Krankenvollversicherung abzuschließen, sollte sich vorher über die aktuell geltenden Bestimmungen erkundigen. Im zweiten und dritten Schritt gilt es, unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation Leistungen, Bedingungen und Beiträge der privaten Anbieter zu vergleichen.

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