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26. März 2014

Lohnt sich Wohnriester?

Seit 2008 kann die staatliche Riesterförderung auch für den Kauf oder Bau von Immobilien genutzt werden. Hierfür gibt es dieselben Förderbeträge wie bei den anderen Riester-Verträgen. Wer mindestens 4 Prozent in seinen Riestervertrag einzahlt, erhält eine jährliche Zulage von 154 Euro. Dazu gibt es pro Kind 185 bzw. 300 Euro wenn dieses nach dem 01.01.2008 geboren wurde. Vor allem für Familien ist Wohnriester deshalb sehr lohnenswert. Entscheidend ist ob eine Immobilie zu Wohnzwecken erworben wird oder ob nicht. Denn Wohnriester lohnt sich nur in Zusammenhang mit einer Wohnimmobilie.


Zu beachten ist, dass die eingezahlten Beiträge ebenso wie die gezahlten Zulagen im Alter versteuert werden müssen. Hierzu wird beim Abschluss von Wohnriester ein virtuelles Wohnförderkonto eingerichtet, auf dem alle Beiträge und Zulagen verbucht und mit jährlich 2 Prozent verzinst werden. Die fällige Steuer kann nach Renteneintritt wahlweise in monatlichen Raten oder als Einmalbetrag gezahlt werden. Letzteres ist lohnenswert, da nur 70 Prozent des vorhandenen Guthabens versteuert werden müssen.

Gefördert werden privat genutzte Immobilien sowie Umbauten für ein barrierefreies und behindertengerechtes Wohnen. Zusätzlich zu den Zulagen können Sparer noch in den Genuss von Steuerermäßigungen kommen.

13. März 2014

Tip: PKV und Kuenstlersozialkasse (KSK)

In die Künstlersozialkasse aufgenommen wird, wer freiberuflich eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausübt. Voraussetzung hierfür ist, dass eine eigene schöpferische Leistung erbracht wird. Zudem muss die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt werden und zur Sicherung des Einkommens dienen.

Beiträge und Leistungen

Die KSK übernimmt für freiberufliche Künstler und Publizisten die Aufgaben des Arbeitgebers. So teilen sich Mitlieder die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung mit der Künstlersozialkasse. Zur Berechnung der Beiträge müssen Versicherte bis zum 01. Dezember den voraussichtlichen Gewinn für das nächste Jahr mitteilen. Im Durchschnitt liegen die Beiträge bei etwa 20 Prozent des erzielten Jahreseinkommens.

Die KSK tritt jedoch nicht als Versicherung auf. Leistungen wie Krankengeld oder Rente werden nicht erbracht. Es werden lediglich die Beiträge der Versicherten und abgabepflichtigen Unternehmen sowie der Zuschuss des Bundes eingezogen und an die jeweilige Krankenkasse sowie die Rentenversicherung weitergeleitet.

Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Mitglieder der Künstlersozialkasse können zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wählen. Für Personen mit einem hohen Einkommen, ist eine private Absicherung dabei oftmals die deutlich günstigere Lösung. Zu beachten ist, dass ein späterer Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur für Berufsanfänger innerhalb der ersten drei Jahre möglich ist.

Widerspruch und Klage bei Ablehnung des Antrags

Sollte der Antrag auf eine Aufnahme in die Künstlersozialklasse abgelehnt werden, kann der Antragsteller innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Wird dieser ebenfalls abgelehnt entscheidet zunächst ein Ausschuss über die Aufnahme. Sofern dieser zum selben Ergebnis kommt, bleibt noch die Klage vor dem Sozialgericht. Verläuft diese erfolgreich, muss die KSK sämtliche Auslagen des Klägers ersetzen. Gegen eine abgewiesene Klage kann Berufung vor dem Landessozialgericht eingelegt werden. Letzter Schritt wäre dann eine Revision beim Bundessozialgericht in Kassel.