Dieses Blog durchsuchen

1. August 2014

Welche Versicherungen braucht eine Familie?

Familien sind in der besonderen Situation, dass ein oder mehrere Mitglieder durch ein anderes abgesichert werden müssen. Sei es, dass der Ehepartner in die eigene Haftpflicht aufgenommen wird oder sei es, dass der Hauptverdiener eine Risikolebensversicherung abschließt, um seine Familie vor finanziellen Problemen zu schützen, sollte dieser versterben. Heute ist der Begriff "Familie" zudem viel weiter gefasst. Nicht mehr nur Mutter, Vater und Kind werden als Familie bezeichnet, auch viele andere Lebensgemeinschaften erhalten diesen Status.


Für Familien wichtige Versicherungen

Der Absicherung der Familie sollte die Absicherung der eigenen Person vorausgehen. Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung gehören beispielsweise dazu. Möchten Sie als Hauptverdiener Ihre Familie absichern brauchen Sie eine Risikolebensversicherung. Beide Partner können sich durch eine solche Versicherung auch gegenseitig begünstign.

Sorgen Sie für den Pflegefall vor

Wenn jemand aufgrund seines Alters, eines Unfalls oder einer Erkrankung zum Pflegefall wird, wird dies schnell zur finanziellen Belastung für die ganze Familie. Eine Pflegezusatzversicherung ist daher sinnvoll für Familien.

29. Juli 2014

Welche Versicherungen brauchen Kinder wirklich?

Eltern möchten Ihr Kind bestmöglich schützen und daher taucht auch häufig die Frage nach den für Kinder wichtigen Versicherungen auf. Welche Absicherung sollten Familien mit Kindern wählen, um für den Erstfall vorzusorgen? Einen kleinen Einblick finden Sie hier.

Lebensrisiken absichern


Bevor Sie spezielle Versicherungen für Ihre Kinder abschließen, sollten Sie die verschiedenen Risiken, die Sie als Familie betreffen, absichern. Der Hauptverdiener braucht beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese muss so hoch gewählt werden, dass die Familie auch dann noch gut leben kann, wenn der Hauptverdiener seinem Beruf aus gesundheitlichen Gründen kurz- oder langfristig nicht mehr nachgehen kann. Auch eine Risikolebensversicherung ist sehr wichtig. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Immobilie abgezahlt werden muss. Unverzichtbar für Familien ist die Krankenversicherung. Ob gesetzlich oder privat, hängt von der jeweiligen Situation ab. Eine Privathaftpflicht für die ganze Familie sollte jeder haben.


Zusätzliche Absicherungen

Neben den genannten Versicherungsprodukten, können Sie auch noch eine Unfallversicherung, eine Krankenzusatzversicherung, eine Auslandsreisekrankenversicherung, eine Rechtschutzversicherung, eine Diebstahlversicherung für Fahrräder und vieles mehr abschließen. Abhängig von Ihrer Situation und Ihrem Sicherheitsbedürfnis stellen Sie ein individuelles Portfolio an Versicherungen für sich und Ihre Kinder zusammen.

19. Juni 2014

Anschluss BU - Eine intelligente Lösung aus dem Hause AXA

Viele Besitzer von privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen haben das Problem, dass sie beim Abschluss der Police ein zu geringes Endalter gewählt haben. Während früher ein Renteneintritt mit 60 oder 63 Jahren möglich, gibt es die volle Rente mittlerweile für viele Arbeitnehmer erst mit 67. Oftmals entscheiden sich Verbraucher auch aufgrund einer fehlerhaften Beratung für ein geringeres Endalter. Da sich das dieses nicht ohne Weiteres ändern lässt, drohen finanzielle Lücken, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung der BU-Rente einstellt. Um dies zu verhindern bietet der Versicherer AXA eine Anschluss Berufsunfähigkeitsversicherung an.


Leistungen der Anschluss Berufsunfähigkeitsversicherung von AXA

Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung aus Kostengründen mit einem geringeren Endalter abschließt, muss im Alter mit hohen Einbußen rechnen. Mit den Tarifen "EBV und E-BUZ" können Inhaber einer Berufsunfähigkeitsversicherung finanzielle Lücken verhindern. Der Versicherer zahlt eine monatliche BU-Rente, wenn die Zahlungen der alten Berufsunfähigkeitsversicherung auslaufen. Ein Vorteil dabei ist, dass sobald die Berufsunfähigkeit festgestellt wird, keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen. Nach Möglichkeit sollte die Anschluss Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Endalter von 67 Jahren abgeschlossen werden. Auf diese Weise ist lückenloser Übergang von der BU-Rente zu gesetzlichen Altersrente gewährleistet. Eine Erhöhung der Rentenzahlung ist durch die Police jedoch nicht möglich. Hierfür wird eine ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt.

5. Juni 2014

Vorabanfrage oder Antrag?


Sind Sie derzeit auf der Suche nach einer günstigen Kranken- oder Berufunfähigkeitsversicherung? Dann sollten Sie bereits im Vorfeld einige Dinge beachten. Es kommt immer wieder vor, dass Antragsteller vom Versicherer abgelehnt werden, weil diese in der sogenannten "schwarzen Liste" gespeichert sind. Das Informationssystem des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) wurde einst zum Schutz des Versicherungswesen vor einem möglichen Betrug eingerichtet, beinhaltet jedoch auch Daten über aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnte Anträge oder erhobene Risikozuschläge. Liegen hier Eintragungen besteht kaum noch die Möglichkeit, bei einer anderen Versicherung ein besseres Angebot zu erhalten. Seit 2009 können Sie Einsicht in die von Ihnen gespeicherten Daten nehmen. Senden Sie hierzu eine schriftliche Anfrage an "Hinweis- und Informationssystem, Wilhelmstraße 43g in 10117 Berlin". Legen Sie dabei immer eine Ausweiskopie bei.

Um sich vor einer Speicherung der Daten zu schützen sollten Sie sich beim Abschluss einer Berufunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung immer an einen ungebundenen Vermittler wenden. Dieser hat die Möglichkeit bei zahlreichen Versicherern eine Vorabfrage zu stellen. Der Vorteil dabei ist, dass bei diesen Abfragen eine vorhandene Vorerkrankung gespeichert werden.

4. Juni 2014

Veranstalterhaftpflicht: Kosten bei Personenschäden extrem hoch!


Wer eine Veranstaltung plant, sollte sich bereits frühzeitig um den benötigten Versicherungsschutz kümmern. Kommt es zu einem Schaden, so muss der Organisator hierfür in vollem Umfang haften. Da je nach Event eine Vielzahl von Besuchern anwesend ist, ist das Schadensrisiko relativ hoch. Gerade wenn ausgelassen getanzt und gefeiert wird, kommt es schnell zu einem Schaden. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung kommt für alle Personen- und Sachschäden auf. Dazu sind auch aus einem Personenschaden resultierende Vermögensschäden durch die Veranstalterhaftpflicht abgedeckt.


Was leistet die Veranstalterhaftpflicht?

Die Veranstalterhaftpflicht übernimmt zwei wichtige Funktionen. Zunächst werden die eingehenden Schadensersatzforderungen durch die Versicherung geprüft. Sofern diese berechtigt sind, erfolgt eine umgehende Regulierung. Andernfalls werden die Ansprüche durch den Versicherer abgewehrt. Dabei werden sämtliche Kosten für Gericht, Anwälte oder Gutachter durch den Versicherer übernommen.

Der Versicherungsschutz gilt bereits vor dem Beginn einer Veranstaltung. So sind auch sämtliche Arbeiten zum Aufbau abgesichert. Hierzu gehören auch mögliche Schäden, die sich beim Transport ereignen. Der Versicherungsschutz endet, wenn das gesamte Equipment wieder abgebaut ist. Dabei sind alle Mitarbeiter sowie angestellte Hilfskräfte und freie Mitarbeiter versichert.

Wer mehrere Veranstaltungen pro Jahr durchführt, sollte sich für eine Jahrespolice entscheiden. Die Kosten sind im Vergleich zu einzelnen Versicherungen deutlich günstiger.

Worauf es bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung noch ankommt?

Die Kosten einer Veranstalterhaftpflicht hängen in erster Linie von der Art der Veranstaltung, der gewählten Deckungssumme sowie der Teilnehmerzahl ab. Um eine Unterversicherung zu vermeiden sollte immer die höchstmögliche Versicherungssumme gewählt werden. Kommt es zu einem oder mehreren Personenschäden können schnell Kosten von mehreren Millionen Euro entstehen. Um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren ist es zudem ratsam, die Zahl der Teilnehmer möglichst großzügig zu schätzen.

Wichtig ist zudem ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen. So lässt sich längst nicht jedes Event mit einer Veranstalterhaftpflicht absichern. Ausgeschlossen sind zumeist Veranstaltungen mit Extremsportarten, Demonstrationen sowie politische Veranstaltungen. Dazu müssen spezielle Risiken wie das Aufstellen einer Hüpfburg in den meisten Fällen separat abgesichert werden.

Eine Veranstalterhaftpflicht macht nur dann Sinn, wenn der Leistungsumfang perfekt auf die jeweilige Veranstaltung zugeschnitten ist. Dabei müssen alle bestehenden Risiken berücksichtigt werden.

Jetzt online Veranstalterhaftpflicht abschließen

Wer eine Veranstalterhaftpflicht benötigt, kann diese ganz bequem über das Internet abschließen. Dabei erhält der Versicherungsnehmer in den meisten Fällen kurzfristig eine Deckungszusage. So kann die Police noch bis zum Beginn der Veranstaltung abgeschlossen werden. Aufgrund des großen Angebots an Tarifen ist es ratsam, diese vorab genau miteinander zu vergleichen. Neben den Kosten sollte dabei vor allem auch auf die Leistungen und den Service der Versicherer geachtet werden.

8. Mai 2014

BU mit bAV koppeln? Das hat Risiken und Nebenwirkungen!

Wer Berufsunfähigkeitsschutz und betriebliche Altersvorsorge verknüpfen möchte, hat den Nachteil, dass die Beiträge im Leistungsfall weiterhin entrichtet werden müssen. Dazu fällt die Versteuerung von betrieblichen Berufsunfähigkeitsrenten zumeist ungünstiger aus. Deshalb empfiehlt sich in den meisten Fällen der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese bietet zudem den Vorteil, dass sich ein Wechsel des Arbeitgebers nicht nachteilig auf den Versicherungsschutz auswirkt. Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann zumeist eine Beitragsfreistellung erfolgen, wenn der Versicherte die Prämie nicht mehr in voller Höhe aufbringen kann.

Wer aufgrund eines schlechten Gesundheitszustands oder bestehender Vorerkrankungen keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, sollte den Versicherungsschutz mit einer betrieblichen Absicherung kombinieren.

1. Mai 2014

Kostenerstattungsprinzip GKV

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben seit Beginn des Jahres 2004 die Möglichkeit, sich für das Kostenleistungsprinzip zu entscheiden. Dies kann auf Wunsch auch für die Teilbereiche "ambulant", "stationär" oder "Zahn" vereinbart werden. Beim Kostenerstattungsprinzip erfolgt die Abrechnung der GKV Patienten analog zu Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bei Zahnärzten (GOZ). Wer sich für diese Abrechnungsvariante entscheidet, sollte deshalb in jedem Fall noch eine leistungsstarke Krankenzusatzversicherung abschließen, um die Differenzkosten auszugleichen.

Zustimmung der Krankenkasse ist nicht erforderlich

GKV Versicherte, die zum Kostenerstattungsprinzip wechseln möchten müssen sich zunächst vom jeweiligen Leistungserbringer aufklären lassen. Eine spezielle Beratung oder die Zustimmung der Krankenkasse ist dagegen nicht erforderlich. Je nach Anbieter gibt es hierfür spezielle Antragsformulare. Von den speziell auf das Kostenleistungsprinzip ausgerichteten Tarifen der gesetzlichen Krankenkassen ist jedoch eher abzuraten. Diese bieten in Kombination mit einer schwachen Zusatzversicherung oftmals keinen ausreichenden Schutz. So drohen bei Privatbehandlungen bzw. wenn keine Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse erbracht wird hohe Eigenanteile.

Zu empfehlen ist das Kostenleistungsprinzip ohnehin nur für ambulante Behandlungen. In diesem Bereich können sich GKV Versicherte durch den Abschluss einer guten Zusatzversicherung kostengünstig den umfassenden Versicherungsschutz eines Privatpatienten sichern.

Wie funktioniert das Kostenerstattungsprinzip?

Soll nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet werden ist es wichtig, den behandelnden Arzt vorab hierüber zu informieren. Mitglieder der Techniker Krankenkasse oder der DAK müssen diese informieren, bevor mit einer Behandlung begonnen wird. Der Arzt stellt dann eine Privatrechnung aus, welche bei der GKV zur Erstattung vorgelegt wird. Die gesetzliche Krankenkasse überweist ihren Anteil direkt an den Versicherten. Zudem wird die Rechnung noch bei Zusatzversicherung vorgelegt, welche im Rahmen der vereinbarten Leistungen den Restbetrag erstattet. Mit den erstatteten Beträgen kann die Arztrechnung anschließend beglichen werden.

Für wen lohnt sich das Kostenerstattungsprinzips?


In Kombination mit einer leistungsstarken Zusatzversicherung bietet das Kostenerstattungsprinzip für GKV Mitglieder zahlreiche Vorteile. So können auch gesetzliche Versicherte, denen ein Wechsel in die private Krankenversicherung verwehrt bleibt von den Vorteilen eines Privatpatienten profitieren. Dies gilt auch für Menschen, denen ein Wechsel in die PKV aufgrund der fehlenden Rückwechselmöglichkeit im Alter zu risikoreich ist.

Zudem ist das Kostenerstattungsprinzip auch für Kinder sehr empfehlenswert. Gerade Kinder haben die Möglichkeit, eine sehr günstige Krankenzusatzversicherung abzuschließen, um sich so den besten Versicherungsschutz zu sichern.

Informationen der Krankenkassen sind oftmals fehlerhaft

Es kommt immer wieder vor, dass GKV Versicherte, welche bei ihren Krankenkassen bezüglich eines Wechselformulares zum Kostenerstattungsprinzip nachfragen, mit falschen Informationen versorgt werden. Dies gilt unter anderem auch für die bekannten Kassen DAK und Techniker Krankenkasse. So werden die Mitglieder beispielsweise davor gewarnt, dass es trotz Zusatzversicherung zu hohen Eigenanteilen kommen kann. Allerdings verzichten die Krankenkassen darauf hinzuweisen, dass dies immer von jeweiligen Tarif abhängt. Wer sich natürlich ohne Zusatzversicherung bei einem Privatarzt behandeln lässt, erhält natürlich auch keine Leistungen von seiner Krankenkasse. Für die Krankenkassen bedeutet das Kostenerstattungsprinzip in der Regel einen höheren Aufwand, weshalb sie gerne von einem Wechsel abraten.

Worauf es bei der Zusatzversicherung ankommt

Gute Krankenzusatzversicherungen erstatten bis zu 85 Prozent der Arztrechnung, auch wenn keine Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse erbracht wurde. Dies ist dann deutlich mehr, als die GKV in einem solchen Fall erstatten würde. Sie sollten sich deshalb in keinem Fall von DAK oder Techniker Krankenkasse ins Bockshorn jagen lassen und auf Ihr Wechselrecht bestehen. Dieses ist im SGB V eindeutig geregelt und für alle gesetzliche Krankenkassen bindend.

28. April 2014

Finanztest 05 2014 private Krankenversicherung "Der beste Vertrag"

Finanz Test 05 2014 "Mit Zitronen gehandelt"

Nach längerer Zeit hat die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 05/2014)wieder einen Test von privaten Krankenversicherungen durchgeführt. Entscheidend für das Testergebnis war dabei das Preis-Leistungs-Verhältnis eines Tarifs. Da die Entscheidung für eine PKV jedoch immer langfristige Auswirkungen hat, sollte bei einem Vergleich nicht ausschließlich auf den Preis geachtet werden. Ebenso wichtig ist die finanzielle Lage des Unternehmens, deren Größe oder die Rechtsform. Allerdings wurden diese Punkte beim Test nicht berücksichtigt.

16. April 2014

Kostenerstattungstarife im Vergleich zum Sachleistungsprinzip der GKV

Die Kostenerstattung ist für gesetzlich Versicherte zwar etwas aufwändiger, bietet jedoch die deutlich besseren Leistungen. Statt einfach die Versichertenkarte vorzuzeigen, erhalten Sie eine Rechnung, welche anschließend bei GKV und Krankenzusatzversicherung eingereicht wird. Um Eigenanteile zu vermeiden, sollten Sie sich vorab bezüglich der Kostenerstattungstarife informieren un einen genauen Vergleich durchführen. Erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn genau, welche Leistungen die Krankenzusatzversicherung hierbei erbringt.

Für wen empfehlen sich ambulante Kostenerstattungstarife

In jedem Fall lohnenswert ist die Kostenerstattung für Kinder. Diese können eine ambulante Zusatzversicherung zu besonders günstigen Konditionen enthalten. Paare, bei denen ein Teil privat und ein Teil gesetzlich krankenversichert ist, können sich durch einen Wechsel einen gemeinsamen Top-Versicherungsschutz sichern. Auch für Angestellte, die aufgrund eines zu geringen Einkommens noch nicht in die private Krankenversicherung wechseln können, haben so die Möglichkeit, sich dennoch privat behandeln zu lassen. Für 2014 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 53.550 Euro pro Jahr. Dies entspricht einem monatlichen Einkommen von 4.462,50 Euro. Aber auch alle anderen Versicherten, welche die Möglichkeiten als Privatpatient einfach mal testen möchten, sei ein Vergleich mit anschließendem Wechsel ans Herz gelegt.


Angeboten werden ambulante Kostenerstattungstarife unter anderem von den Versicherern Deutscher Ring, Arag, Hallesche, Württembergische oder Süddeutsche Krankenversicherung (SDK). Die Leistungen und Kosten können sich zwischen den einzelnen Anbietern deutlich unterscheiden, sodass sich ein genauer Vergleich der Kostenerstattungstarife in jedem Falle lohnt.

14. April 2014

Makler oder Vertreter?

Der Verkauf von Versicherungen kann über verschiedene Wege erfolgen. Neben dem klassischen Versicherungsmakler, welcher eine breite Palette an Versicherungstarifen von verschiedenen Versicherern anbietet, gibt es auch Versicherungsvertreter einer Assekuranzgesellschaft sowie Vertriebsgesellschaften. Nicht zuletzt werden Versicherungen auch über Banken oder verschiedene Handelsorganisationen angeboten ist. Das Problem dabei ist, dass die Verkäufer dabei oftmals nicht über die entsprechende Ausbildung und das erforderliche Fachwissen verfügen. Dies hat fälschlicherweise der ganzen Branche ein negatives Image eingebracht.

Vorteile von Versicherungsmaklern

Versicherungsmakler arbeiten absolut unabhängig und können für ihre Kunden unter einer Vielzahl von Versicherungsangeboten das passende anbieten. In vielen Fällen ist es ihnen sogar möglich, komplett eigene Lösungen zu erarbeiten. Der Kunde hat dabei den Vorteil, dass der Makler an keinen Versicherer gebunden und in seinen Entscheidungen absolut frei ist. Zudem verfügen Versicherungsmakler über ein fundiertes Fachwissen. Ein weiterer Vorteil ist die Absicherung über eine Vermögensschadenshaftpflicht. Diese sichert Kunden bei einem Vermögensschaden mit mindestens einer Million Euro ab.

Vorsicht bei anderen Vertriebswegen


Wer seine Versicherung auf anderem Wege abschließt, sollte immer eine gewisse Vorsicht walten lassen. Dies gilt besonders, wenn es sich dabei um sehr komplexe Versicherungsprodukte handelt, welche ein entsprechendes Fachwissen erfordern. Zudem ergibt sich hierbei zumeist das Problem, dass die Verkäufer hier an bestimmte Versicherer gebunden sind. Dem Kunden mangelt es somit immer an Vergleichsmöglichkeiten. Im Jahre 2007 wurde eine EU-Richtlinie eingeführt, welche zumindest den Verkauf von Versicherungen im Nebenberuf untersagt.

26. März 2014

Lohnt sich Wohnriester?

Seit 2008 kann die staatliche Riesterförderung auch für den Kauf oder Bau von Immobilien genutzt werden. Hierfür gibt es dieselben Förderbeträge wie bei den anderen Riester-Verträgen. Wer mindestens 4 Prozent in seinen Riestervertrag einzahlt, erhält eine jährliche Zulage von 154 Euro. Dazu gibt es pro Kind 185 bzw. 300 Euro wenn dieses nach dem 01.01.2008 geboren wurde. Vor allem für Familien ist Wohnriester deshalb sehr lohnenswert. Entscheidend ist ob eine Immobilie zu Wohnzwecken erworben wird oder ob nicht. Denn Wohnriester lohnt sich nur in Zusammenhang mit einer Wohnimmobilie.


Zu beachten ist, dass die eingezahlten Beiträge ebenso wie die gezahlten Zulagen im Alter versteuert werden müssen. Hierzu wird beim Abschluss von Wohnriester ein virtuelles Wohnförderkonto eingerichtet, auf dem alle Beiträge und Zulagen verbucht und mit jährlich 2 Prozent verzinst werden. Die fällige Steuer kann nach Renteneintritt wahlweise in monatlichen Raten oder als Einmalbetrag gezahlt werden. Letzteres ist lohnenswert, da nur 70 Prozent des vorhandenen Guthabens versteuert werden müssen.

Gefördert werden privat genutzte Immobilien sowie Umbauten für ein barrierefreies und behindertengerechtes Wohnen. Zusätzlich zu den Zulagen können Sparer noch in den Genuss von Steuerermäßigungen kommen.

13. März 2014

Tip: PKV und Kuenstlersozialkasse (KSK)

In die Künstlersozialkasse aufgenommen wird, wer freiberuflich eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausübt. Voraussetzung hierfür ist, dass eine eigene schöpferische Leistung erbracht wird. Zudem muss die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt werden und zur Sicherung des Einkommens dienen.

Beiträge und Leistungen

Die KSK übernimmt für freiberufliche Künstler und Publizisten die Aufgaben des Arbeitgebers. So teilen sich Mitlieder die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung mit der Künstlersozialkasse. Zur Berechnung der Beiträge müssen Versicherte bis zum 01. Dezember den voraussichtlichen Gewinn für das nächste Jahr mitteilen. Im Durchschnitt liegen die Beiträge bei etwa 20 Prozent des erzielten Jahreseinkommens.

Die KSK tritt jedoch nicht als Versicherung auf. Leistungen wie Krankengeld oder Rente werden nicht erbracht. Es werden lediglich die Beiträge der Versicherten und abgabepflichtigen Unternehmen sowie der Zuschuss des Bundes eingezogen und an die jeweilige Krankenkasse sowie die Rentenversicherung weitergeleitet.

Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Mitglieder der Künstlersozialkasse können zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wählen. Für Personen mit einem hohen Einkommen, ist eine private Absicherung dabei oftmals die deutlich günstigere Lösung. Zu beachten ist, dass ein späterer Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur für Berufsanfänger innerhalb der ersten drei Jahre möglich ist.

Widerspruch und Klage bei Ablehnung des Antrags

Sollte der Antrag auf eine Aufnahme in die Künstlersozialklasse abgelehnt werden, kann der Antragsteller innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Wird dieser ebenfalls abgelehnt entscheidet zunächst ein Ausschuss über die Aufnahme. Sofern dieser zum selben Ergebnis kommt, bleibt noch die Klage vor dem Sozialgericht. Verläuft diese erfolgreich, muss die KSK sämtliche Auslagen des Klägers ersetzen. Gegen eine abgewiesene Klage kann Berufung vor dem Landessozialgericht eingelegt werden. Letzter Schritt wäre dann eine Revision beim Bundessozialgericht in Kassel.