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23. August 2013

Ergo Gebäudeversicherung kündigt auch Victoria Verträge

Rund 120.000 Kunden der Ergo Versicherung erhalten derzeit Post bezüglich einer Kündigung Gebäudeversicherung. Betroffen sind Verträge, die noch vor 2006 beim Vorgängerunternehmen Victoria abgeschlossen wurden. Entweder die Kunden schließen eine Gebäudeversicherung zu neuen Konditionen ab oder der Vertrag wird seitens der Ergo gekündigt. Ein Teil der betroffenen Versicherungsnehmer wurde bereits informiert, der Rest erhält in den nächsten Monaten ein neues Vertragsangebot.

Beitragserhöhungen von bis zu 100 Prozent möglich

Selbst die Verantwortlichen der Ergo Versicherung geben zu, dass die ganze Sache für ihre Kunden teuer werden kann. Im Durchschnitt liegt die Prämienerhöhung bei etwa 14 Prozent. Wer bereits in den 1960er Jahren eine Gebäudeversicherung bei der Victoria abgeschlossen hat, muss gar mit Preissteigerungen von bis zu 100 Prozent rechnen. Nach Angaben des Versicherers hat die starke Zunahme der Sturm-, Hagel- und Frostschäden zu einem Missverhältnis zwischen den Schadenszahlungen und den eingezahlten Beträgen geführt. Dazu seien auch die Reparaturkosten in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Der Versicherer macht allen betroffenen Kunden ein Angebot. Sollte der Kunde dies nicht annehmen kommt es zur Kündigung Gebäudeversicherung. Dies kann der Versicherer mit einer Frist von drei Monate zum Ende des Versicherungsjahrs. Neben der Prämienerhöhung müssen Kunden künftig auch eine Selbstbeteiligung von 500 Euro in Kauf nehmen. Im Gegenzug gewährt der Versicherer einen Preisnachlass von 25 Prozent. Lässt der Kunde einige Jahre keinen Schaden regulieren, wird die Selbstbeteiligung entsprechend gekürzt.

Kritik an der Ergo Informationspolitik

Von einer Kündigung Gebäudeversicherung sind auch rund 300 Kunden des Hagener Versicherungsbüros Kleine betroffen. Das Traditionsunternehmen zeigt sich insbesondere von der Informationspolitik der Ergo Versicherung entsetzt. Teilweise würde den Versicherten gekündigt, ohne dass ihnen ein Folgevertrag angeboten wird. Dabei werden die Betroffen oftmals erst drei Monate vor dem Vertragsende in Kenntnis gesetzt. Vertreter vor Ort kritisieren zudem, dass sie über die Kündigung oftmals gar nicht informiert würden.

Ein Sturm der Entrüstung löst zudem die Höhe der Prämiensteigerungen aus. Im Vergleich zu anderen Versicherungsunternehmen die ebenfalls Anpassungen bei der Gebäudeversicherung vornehmen würde die Ergo mit Erhöhungen von bis zu 100 Prozent hier deutlich übers Ziel hinausschießen. Über die Jahrzehnte aufgebautes Vertrauen werde hier mit einem Schlag zerstört. Verschiedene Experten äußerten die Vermutung, dass Ergo sich auf diese Weise von der Sparte der Gebäudeversicherungen trennen möchte. Diesen Vorwurf weißt das Unternehmen jedoch entschieden zurück. Nach Angabe einer Sprecherin sollen die alten Verträge der Victoria lediglich an die aktuellen Konditionen angepasst werden. Jedoch sei es in vielen Fällen nicht möglich, ein automatisches Folgeangebot zu erstellen, da die erforderlichen Informationen nur den Vertretern vor Ort vorliegen würden.
Für den Fall, dass auch Sie von der Kündigungswelle betroffen sind empfehlen wir Ihnen unseren Versicherungsrechner Gebaudeversicherung!

7. August 2013

PKV Optionstarife- Ein Muss für Existenzgründer mit engem Budget

Bei einem Tarif mit Optionsrecht können Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen Tarif mit größerem Leistungsumfang wechseln. Um dies zu ermöglichen, bieten einige Versicherer einen sogenannten Optionstarif an. Dieser kann vielfach bereits ab einer monatlichen Prämie von 3 Euro abgeschlossen werden. Dabei sollte auf die genauen Bestimmungen zum Optionsrecht geachtet werden. So ist das Wechselrecht bei einigen Tarifen beispielsweise auf einen Zeitraum von 5 Jahren begrenzt. Zudem kann es vorkommen, dass der Wechsel zu bestimmten Zeitpunkten wie nach dem 3., 5. oder 7. Versicherungsjahr möglich ist.

Eine weitere Form des Optionsrechts ist das sogenannte Umwandlungsrecht. Tritt bei einem Versicherten wieder die Pflichtversicherung ein und er muss dadurch zurück in die GKV, so wird die Krankenvollversicherung in eine Zusatzversicherung umgewandelt. Auch hier ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich und es müssen auch keinerlei Wartezeigen beachtet werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn das Einkommen eines Versicherten unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.

Die genannten Optionsrechte bieten eine gute Möglichkeit, um die private Krankenversicherung flexibel zu gestalten. Der Versicherungsschutz kann dadurch leichter an den persönlichen Bedarf angepasst werden.