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4. Dezember 2013

Kautionsversicherung Kosten und Arten

Bürgschaften:

Mit einer Bauhandwerkssicherungsbürgschaft absichern


Wer einen Auftrag im Baugewerbe annimmt, muss mit teilweise hohen Kosten in Vorleistung treten. Problematisch wird das Ganze dann, wenn der Auftraggeber nach Fertigstellung nicht in der Lage ist, den vereinbarten Preis zu zahlen. Um sich gegen einen solchen Zahlungsausfall abzusichern verlangen viele Unternehmen deshalb die Vorlage einer Bauhandwerkssicherungsbürgschaft. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich beim Auftragnehmer um ein Subunternehmen handelt. Geht dieses beispielsweise insolvent werden die Zahlungsausfälle durch die Bürgschaft übernommen. Vor Abschluss einer solchen Bürgscahft lohnt sich ein genauer Vergleich der vorhandenen Angebote.

Mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft absichern


Wer einen Bauauftrag vergibt, geht immer ein gewisses Risiko ein. So kann es vorkommen, dass der Auftragnehmer von Fertigstellung des Projekts bzw. vor Ablauf der Verjährungsfrist in Insolvenz geht. In diesem Fall drohen für den Auftraggeber hohe Kosten. Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert diese Kosten ab. Sie schützt den Auftraggeber vom Zeitpunkt der Auftragsvergabe bis zum Ende der Verjährungsfrist. Bei Verträgen nach VoB beträgt diese 4 und bei BGB-Verträgen 5 Jahre.


Mit einer Mängelanspruchsbürgschaft absichern


Bauunternehmen sind dazu verpflichtet eine mängelfreie Leistung abzuliefern. Kommt es innerhalb der Verjährungsfrist von 2 bis 5 Jahren zu Mängeln, müssen diese behoben werden. Problematisch wird es immer dann, wenn dass Unternehmen zwischenzeitlich in Insolvenz gegangen ist. In diesem Fall bleibt der Kunden zumeist auf seinen Kosten sitzen. Um die eigenen Kunden in voller Höhe abzusichern bietet sich für Unternehmen der Abschluss einer Mängelanspruchsbürgschaft an. Diese übernimmt bei Insolvenz des Auftragnehmers die für eine Mängelbeseitigung anfallenden Kosten. Über einen Vergleich lassen sich schnell und einfach die besten Angebote finden.



Informationen zu Vorauszahlungsversicherungen

In zahlreichen Wirtschaftsbranchen ist üblich, dass der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags eine Anzahlung leisten muss. Mit dem vorausgelegten Geld kann der Auftragnehmer dann beispielsweise das benötigte Material beschaffen. Doch was passiert, wenn das Unternehmen mit der Anzahlung andere Kosten wie Löhne oder Gehälter abdeckt? Kommt es zu einer Insolvenz sind die Chancen auf eine Rückzahlung des angezahlten Betrags sehr gering.

Schutz bietet in einem solchen Fall nur eine Vorauszahlungsbürgschaft. Auftraggeber sollten nach Möglichkeit nur dann eine Anzahlung leisten, wenn der Auftragnehmer den Abschluss einer solchen Bürgschaft durch eine entsprechende Bürgschaftsurkunde nachweist. Eine Vorauszahlungsbürgschaft kann wahlweise als Avalkredit oder Kautionsversicherung abgeschlossen werden. Dabei bietet die Variante als Versicherung den Vorteil, dass die Liquidität des Unternehmens nicht negativ belastet wird. Aufgrund der großen Auswahl an Vorauszahlungsbürgschaften sollte vorab immer ein genauer Vergleich durchgeführt werden.

Bietungsbürgschaften für öffentliche Ausschreibungen

Unternehmen die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen benötigen in der Regel eine Bietungsbürgschaft. Dadurch sichern sich Auftraggeber gegen zusätzliche Kosten ab, falls die im ursprünglichen Angeboten genannten Konditionen durch den Auftragnehmer nicht eingehalten werden. Darüber hinaus übernehmen Bietungsbürgschaften die Kosten bei einer nicht vertragskonformen Auftragsausführung, falls der Auftragnehmer über keine Vertragserfüllungsbürgschaft verfügt. Auf diese Weise können bis zu 5 Prozent des Auftragswerts durch eine Bietungsbürgschaft abgesichert werden.

Unternehmen haben bei Bietungsbürgschaften die Wahl zwischen einem Avalkredit bei einer Bank oder einer Kautionsversicherung. Letztere bietet den Vorteil, dass es zu keinen Einschränkungen bei der Liquidität kommt. Dazu werden bei Kautionsversicherungen keine bzw. nur sehr geringe Sicherheitsanforderungen gestellt.

Bürgschaften für Handwerksbetriebe und Bauunternehmen

Bauunternehmen und Handwerksbetriebe die sich für einen Auftrag bewerben müssen in der Regel einen Nachweis über vorhandene Ausführungsbürgschaften vorlegen. Auf diese Weise können sich Auftragnehmer gegen mögliche Kosten absichern, falls das ausführende Unternehmen während der Bauzeit in Insolvenz geht. Eine Variante hierfür ist die Ausführungsbürgschaft. Diese wird zumeist über 10 Prozent des Auftragswerts vereinbart und stellt eine vertragskonforme Abnahme des Bauprojekts sicher. Allerdings werden dabei keine Gewährleistungsansprüche abgedeckt, die sich aus nachträglich entdeckten Mängeln ergeben. Deshalb wird die Ausführungsbürgschaft heutzutage nur noch relativ selten genutzt. Stattdessen sichern sich Unternehmen über eine Vertragserfüllungsbürgschaft ab, die sämtliche aus dem Vertrag entstehende Verpflichtungen abdeckt. Die Höhe der Kosten liegt nur geringfügig über denen der Ausführungsbürgschaften bei deutlich besseren Leistungen.

Beide Bürgschaften können entweder per Avalkredit über eine Bank oder als Kautionsversicherung bei einer Versicherung abgeschlossen werden. Aus Gründen der besseren Liquidität ist der Abschluss einer Kautionsversicherung zumeist die bessere Wahl. Die Kreditlinie wird hierbei nicht belastet und das Unternehmen behält seine vorige Liquidität bei. Dazu ist die Kautionsversicherung bezüglich Abschluss und Verwaltung deutlich weniger aufwendig. In den meisten Fällen sichert die Kautionsversicherung Ansprüche in Höhe von 10 bis 25 Prozent des Auftragswerts ab.

Hier geht es zum online Vergleich Kautionsversicherung.