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10. Oktober 2013

Veranstaltungshaftpflicht - Kosten die sich bezahlt machen!

Sie planen eine größere Veranstaltung? Dann sollten Sie sich in jedem Fall über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung absichern. Denn als Veranstalter müssen Sie für alle Schäden haften, die vom betreffenden Event ausgehen. Kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden kann dies ansonsten schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Die Kosten für eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind eher gering und die Police lässt sich auch noch kurzfristig vor einer Veranstaltung abschließen.


Was kostet eine Veranstaltungshaftpflicht?
Die Kosten der Police hängen in erster Linie von der Zahl der teilnehmenden Personen ab und den vorhandenen Risiken ab. Für einem Event mit bis zu 500 Personen ohne besonderes Risiko gibt es bereits Angebote für weniger als 150 Euro. Sollte das Abbrennen eines Feuerwerks oder ein Festumzug geplant sein, werden entsprechende Risikozuschläge fällig. Da die Angebote der einzelnen Versicherer zum Teil deutlich von einander abweichen sollten Sie auch wenn Sie die Versicherung kurzfristig benötigen vorab einen genauen Vergleich durchführen. Dies gilt insbesondere, wenn der Event spezielle Risiken birgt. Solche Policen werden nicht von allen Assekuranzen angeboten. Deshalb ist es ratsam, die Versicherung nicht erst kurzfristig abzuschließen.
Angebote können Sie schnell und einfach über unseren Versicherungsrechner Veranstaltungshaftpflicht (Klick) berechnen.

Wann leistet die Veranstaltungshaftpflichtversicherung?
Abgedeckt werden alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden die dritten Personen durch die Veranstaltung entstehen. Ein klassisches Beispiel wäre, wenn ein Besucher über ein Stromkabel stolpert und sich dabei verletzt. Abgedeckt werden auch Schäden, die beispielsweise durch herumfliegende Teile verursacht werden. Vermögensschäden sind zumeist nur dann versichert, wenn diese als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten. Denkbar wäre Kosten aufgrund eines Verdienstausfalls, wenn der Geschädigte aufgrund eines Unfalls nicht arbeiten kann. Dazu werden unberechtigt gegen den Veranstalter gestellte Ansprüche durch die Versicherung abgewehrt.

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