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29. Oktober 2013

Informationen zur Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn für medizinische Leistungen eine Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent. Um die Differenz auszugleichen, empfiehlt sich zusätzlich noch der Abschluss einer Beihilfeergänzungsversicherung. Der Anspruch auf Beihilfe gilt auch für den Ehepartner, sofern dessen Jahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Dazu gilt der Beihilfeanspruch auch für alle berücksichtigungsfähigen Kinder.


Für andere Berufsgruppen wie Rechtsreferendare oder Beschäftigte bei der Berufsfeuerwehr gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Immer beihilfeberechtigt sind Beamtenanwärter und Referendare in der Ausbildung. Die Leistungen der Beihilfeergänzungsversicherung können individuell an die Beihilfe angepasst werden, sodass immer ein 100-prozentiger Versicherungsschutz besteht.

Weiterführende Informationen zur Beihilfeergänzugsversicherung finden Sie hier (Klick)

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