Dieses Blog durchsuchen

1. September 2011

Rechtsschutzversicherung Scheidung


Die Scheidungsrate in Deutschland lag 2009 laut einer Statistik des statistischen Bundesamtes bei knapp 50%. In 2009 gingen 185.817 Ehen zu Bruch. Vor zwanzig Jahren, lag diese noch bei etwa 30%. Die Scheidungsrate setzt dabei die Eheschließungen eines Jahres, den Scheidungen desselben Jahres gegenüber. Mit anderen Worten: Etwa jede zweite Ehe wird in Deutschland geschieden. In kaum einem anderen europäischen Land ist dieser Wert derart hoch. Während einige heutzutage den Grund in einer juristischen Erleichterung der Scheidung sehen, spielt für andere eine voreilige Eheschließung, die dann zur Unzufriedenheit mit dem Partner führt, eine wichtigere Rolle.

Eine Scheidung ist sehr kostspielig. Die tatsächliche Höhe wird anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sowie des Streitwertes berechnet. Der Streitwert berücksichtigt dabei diverse Faktoren wie etwa Einkommenshöhe und Anzahl minderjähriger Kinder. Ein Ehepaar mit einem minderjährigen Kind, bei dem der eine Partner 2.000 EUR und der andere Partner 1.000 netto pro Monat verdienen, können mit Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von etwa 5.000 EUR rechnen. Ein nicht zu verachtender Kostentreiber stellen Unterhaltsansprüche sowie die Einigung hinsichtlich des Zugewinnausgleichs dar. Wesentlich günstiger wird es nur, wenn die Ehe einvernehmlich geschieden wird. Eine Rechtsschutzversicherung Scheidung kann dem Versicherungsnehmer das Kostenrisiko abnehmen.

Sie sind auf der Suche nach der zu Ihnen und Ihrem Bedarf passenden Rechtsschutzversicherung? Schnell und einfach finden Sie diese mit unserem Gratis Versicherung Rechner Rechtsschutzversicherung!


Aufgrund der hohen Scheidungsrate und der damit einhergehenden Kosten, sind jedoch nur wenige Versicherungsgesellschaften dazu bereit, eine Rechtsschutzversicherung Scheidung anzubieten. Die Mehrzahl der Versicherer schließt das Scheidungsrisiko explizit in den Versicherungsbedingungen aus. Zumeist werden in diesem Zusammenhang lediglich die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung übernommen. Aber eben auch nur dann, wenn diese Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit (etwa eine außergerichtliche Vertretung) zusammenhängt. Sollen die Unterhalsverpflichtungen gerichtlich geregelt werden, so wird die Rechtsschutzversicherung Scheidung auch die hierbei entstehenden Kosten in der Regel nicht übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung der Rechtsschutz Union umfasst zwar Unterhaltsansprüche bis 1.000 EUR, nicht jedoch wenn diese im Zusammenhang mit einer Scheidung stehen.

Eine Rechtsschutzversicherung Scheidung wird von der ARAG Versicherung angeboten. Im Rahmen dieser Rechtsschutzversicherung Scheidung besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen anlässlich einer Scheidung sowie in Scheidungsfolgesachen (z.B. nachträgliche Streitigkeiten bezüglich des Zugewinnausgleichs). Die Versicherungssumme der Rechtsschutzversicherung Scheidung ist hierbei auf 30.000 EUR je Rechtsschutzfall begrenzt. Zudem gilt eine Selbstbeteiligung von 500 EUR als vereinbart. Zu gleichen Konditionen (aber mit 250 EUR Selbstbeteiligung) ist auch ein Rechtsschutz in Unterhaltssachen enthalten. Damit geht die Rechtsschutzversicherung Scheidung der ARAG über die gewöhnliche Beratungsleistung hinaus. Die ARAG Versicherung stellt mit ihrer Rechtsschutzversicherung Scheidung allerdings eine Ausnahme auf dem deutschen Versicherungsmarkt dar.

Keine Kommentare: