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20. Oktober 2011

Glasversicherung Bedingungen


Hat sich ein Hauseigentümer für den Abschluss einer Glasversicherung entschieden und auch bereits Tarife von diversen Anbietern verglichen, so steht ihm die für Laien leidige Aufgabe bevor, die Glasversicherung Bedingungen näher zu betrachten und gegebenenfalls zu vergleichen. Man sollte sich dieser Mühe unterziehen, da es ein böses Erwachen im Schadensfall zu vermeiden gilt. Beim Vergleich der Glasversicherung Bedingungen sind zwei wesentliche Gesichtspunkte interessant: Zum einen die Leistungen und die leistungseinschränkenden Bedingungen, zum anderen die prämienbezogenen Aspekte, wie zum Beispiel Beiträge für zusätzliche Einschlüsse und Möglichkeiten der Beitragsreduzierung.

Leistungen in den Glasversicherung Bedingungen

Die Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (AGIB) unterscheiden sich bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften nur unwesentlich. Dies liegt daran, dass die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) allgemein als Vorlage dienen. Deshalb orientieren sich die folgenden Überlegungen an den AGIB des GDV nach dem aktuellen Stand vom 01.01.2011. Versichert sind bewegliche sowie fest mit dem Gebäude verbundene Sachen aus Glas. Gesondert, also prämienerhöhend, zu versichern sind Sachen aus Kunststoff und andere Dinge, die in der Police aufgeführt sind. Generell nicht versicherbar sind u. a. optische Gläser, Geschirr, Photovoltaikanlagen (abgesehen von Sonnenkollektoren), Dinge, die mit elektronischer Datenverarbeitung zusammenhängen und selbstverständlich Sachen, die schon vor Versicherungsabschluss defekt waren. Die Glasversicherung Bedingungen unterscheiden zwischen Sachleistungen und Geldleistungen. Der Normalfall ist die Sachleistung, zu der die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall einen Auftrag erteilt. Sie kann auch mit Zustimmung des Versicherungsnehmers einen Geldbetrag als Entschädigungsleistung erbringen. Die Versicherung leistet ohne Berücksichtigung der Schadensursache, nicht jedoch bei Krieg und anderen außerordentlichen Ereignissen als Ursache, wie etwa innere Unruhen und Radioaktivität.

Beitragsbezogene Glasversicherung Bedingungen

Hauseigentümer haben die Möglichkeit, einen Vertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren abzuschließen. Die Versicherungsgesellschaften gewähren für länger laufende Verträge einen sogenannten Treuerabatt als Dauernachlass. In der Regel passen sie Beiträge der Preisentwicklung für Glas und Verglasungsarbeiten an. Ungeachtet der Laufzeit des Vertrages hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach der Mitteilung über die Prämienerhöhung vorzeitig zum Erhöhungszeitpunkt zu kündigen. Zusätzliche Einschlüsse, wie beispielsweise eine Glaskeramik-Kochfläche oder ein Terrarium, schlagen mit Beitragsaufschlägen von durchschnittlich 30 bis 35 Euro jährlich zu Buche.

Resümee: Jeder Interessent sollte nicht nur die Preise, sondern auch die Glasversicherung Bedingungen vergleichen. Es gibt Abweichungen von den Muster-AGIB des GDV, die vor allem Nebenleistungen betreffen. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für Gerüste und Kräne. Manchmal sind derartige Sonderkosten als Leistungen in der Versicherungsprämie enthalten. Einige vordergründig günstige Versicherungen lassen sich solche Leistungen mit Zusatzbeiträgen entlohnen. Deshalb ist auf jeden Fall der Vergleich der Glasversicherung Bedingungen vor Vertragsabschluss empfehlenswert.

13. Oktober 2011

Glasversicherung Gebäude

Jeder Hauseigentümer, der sich über eine umfassende Wohngebäudeversicherung gut abgesichert wähnt, übersieht gelegentlich, dass die Deckung durch die Versicherung im Schadensfall nur für bestimmte Ereignisse besteht. Diese Tatbestände sind in einer umfangreichen Gebäudeversicherung etwa Feuer, Leitungswasser, Sturm und Elementarereignisse. Dass in einer separaten Glasversicherung Gebäude mit einbezogen ist, erscheint vielen Versicherungsnehmern überflüssig. Doch wer deckt den Schaden, der durch einen Ball oder Stein spielender Kinder entstanden ist, zum Beispiel die zertrümmerte Wohnzimmerscheibe? Ob der Schädiger eine Haftpflichtversicherung besitzt oder als Kind überhaupt deliktfähig ist, erscheint in der Praxis manchmal schwer zu ermitteln. Gelegentlich entzieht sich der Schadensverursacher sogar einer Ermittlung. Hier greift in der getrennt abzuschließenden Glasversicherung Gebäude als Versicherungsobjekt. Denn es gilt das Schadens- nicht das Verursacherprinzip. Es ist demzufolge gleichgültig, aus welchen Gründen der fragliche Schaden entstanden ist. Im Folgenden soll untersucht werden, welche Bestandteile die Glasversicherung Gebäude gegenüber der gleichzeitig enthaltenen Glasversicherung für bewegliche Sachen enthält. Dabei ist die Unterscheidung zwischen eigengenutzten Wohngebäuden einerseits und Bürogebäuden andererseits zweckmäßig.

Bestandteil Glasversicherung Gebäude bei selbst genutzten Wohngebäuden
Es gilt eine Faustregel: Wenn man das Gebäude gedanklich umstülpt, sind alle fest verbundenen Bestandteile aus Glas oder Kunststoff, die nicht herausfallen, Gegenstand der Glasversicherung Gebäude. Im Wesentlichen sind das Fenster, Glastüren, Wintergärten aus Glas oder Kunststoff sowie Sonnenkollektoren. Für private Hauseigentümer ist interessant zu wissen, dass bei der Glasversicherung Gebäude beispielsweise nicht nur die zerbrochenen oder zerkratzten Glasscheiben ersetzt werden, sondern auch die Reparaturkosten inkl. Lieferung und Einsetzen der Scheiben. Im Regelfall sind auch Sonderkosten für Baugerüste und Kräne versichert, wobei hierfür üblicherweise eine Grenze von 500 Euro je Schadensfall gilt. Während Sonnenkollektoren in den meisten Angeboten von Glasversicherungen gewöhnlich mitversichert sind, muss für die Zerstörung oder Beschädigung von Solarzellen generell eine separate Photovoltaik Versicherung abgeschlossen werden.
Bestandteil Glasversicherung Gebäude bei Bürogebäuden
Moderne Büro- oder Geschäftsimmobilien zeichnen sich durch große Glasfronten aus. Im Ernstfall ist der Ersatz defekter Glasscheiben mit hohen Kosten verbunden. Deshalb sind in derartigen Glasversicherungen Art und Größe der Frontscheiben genau spezifiziert. Desgleichen müssen die mit dem Gebäude fest verbundenen Verglasungen und Abtrennungen von Büros aus Glas oder Kunststoff detailliert aufgelistet und im Versicherungsschein aufgeführt werden. Auch im gewerblichen Bereich ist die Mitversicherung von Sonderkosten für Gerüste u. a. üblich, generell jedoch auf max. 1.000 Euro pro Schadensfall begrenzt. Die Komponente Glasversicherung Gebäude bei Bürogebäuden beinhaltet nicht automatisch die Mitversicherung von Werbeanlagen. Für derartige Konstruktionen, wie auch zum Beispiel Lichtkuppeln, sind zusätzliche Einschlüsse beitragserhöhend möglich.

12. Oktober 2011

Glasversicherung sinnvoll oder nicht?

Ob eine Glasversicherung sinnvoll ist, entscheiden im Wesentlichen die Antworten auf drei Fragen: Welche Glasflächen sind konkret zu versichern? Was kosten diese Glasflächen oder Verglasungen im Schadensfall? Mit welcher Versicherungsprämie ist zu rechnen? Wer genau wissen will, inwieweit eine Glasversicherung sinnvoll erscheint, multipliziert die statistisch pro Jahr festgestellten oder geschätzten Schadenshäufigkeiten je versicherten Tatbestand mit den Ersatzleistungen und vergleicht diese mit den Versicherungsprämien. Am besten lässt sich dies an einem konkreten Beispiel verdeutlichen.
Praktisches Beispiel
Ein Hauseigentümer möchte eine 10 qm große Wohnzimmerscheibe versichern, da er befürchtet, dass spielende Kinder etwa durch einen Fußball die Scheibe zerstören könnten. Aus leidvoller Erfahrung weiß er, dass der Ersatz der Scheibe rund 1.200 Euro inkl. Einbau kostet. Schon allein bei diesem Tatbestand zeigt sich, dass eine Glasversicherung sinnvoll ist: Weil er alle vier Jahre eine Demolierung der Scheibe erwartet, kann er statistisch pro Jahr mit einem Schaden von 300 Euro rechnen. Ein derartiger Schaden ist durch eine herkömmliche Hausratversicherung nicht abgedeckt. Eine gesonderte Glasversicherung ist mit einer durchschnittlichen Jahresprämie von 80 Euro erhältlich. Darin ist dann auch sein gläserner Wintergarten bedingungsgemäß mitversichert. Der Wiederaufbau nach einem schweren Sturm würde ca. 8.000 Euro kosten. An diesem Beispiel aus der Praxis wird deutlich, wann und inwieweit eine Glasversicherung sinnvoll ist.


Laut Versicherungsbedingungen deckt die Glasversicherung noch weitere Sachen ab.
Glasversicherung für Immobilien und bewegliche Güter
Der erwähnte Eigenheimbesitzer hat eine Duschkabine aus Kunststoff und Sonnenkollektoren auf dem Hausdach. Betreffende Schäden sind ebenfalls gedeckt, und zwar ohne Aufpreis. Grundsätzlich sind alle Glas- und Kunststoffscheiben am Gebäude versichert. Hinzu kommt die Deckung von Glasbruchschäden an beweglichen Sachen, wie zum Beispiel von Vitrinen und Glastischen. Da der interessierte Hauseigentümer auch einen Herd mit Ceranfeld hat, fragt er nach, ob er auch Schäden an der Glaskeramik-Kochfläche durch die Glasversicherung sinnvoll absichern kann. Dies ist möglich, jedoch normalerweise nur durch einen separaten Einschluss. Dieser Zusatzbaustein bedeutet etwa einen Mehrpreis von durchschnittlich 30 Euro jährlich. Da man je nach Hersteller für ein neues Cerankochfeld etwa 1.000 Euro einkalkulieren muss, kann auch dieser zusätzliche Gefahreneinschluss in die Glasversicherung sinnvoll sein, vor allem, wenn Kinder im Haushalt sind. Da die Glasversicherung eine reine Schadensversicherung ist, spielt es keine Rolle, wer den Schaden verursacht hat. Dies unterscheidet die Glasversicherung beispielsweise von der privaten Haftpflichtversicherung.
Fazit: Wenn man diese Hinweise beachtet, ist es möglich, eine auf individuelle Gegebenheiten abgestimmte Glasversicherung sinnvoll zusammenzustellen.