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18. März 2013

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2013 private Krankenversicherung



Jahresarbeitsentgeltgrenze 2013 52.200 €
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze - synonym auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet - ist eine Rechengröße der Sozialversicherung. Sie gibt den Betrag des jährlichen Brutto-arbeitsentgeltes an, ab dem ein deutscher Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich der allgemeinen Lohn- und Einkommensentwicklung angepasst.

Neufestlegung der Versicherungspflichtgrenze 2013

Im Jahre 2012 lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 50.850 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze 2013 wurde im Rahmen einer entsprechenden Verordnung des Bundesarbeitsministeriums auf 52.200 Euro angehoben. Dies bedeutet eine Steigerung um 2,7 %. Der Anstieg entspricht damit prozentual etwa der Vorjahresanhebung. Versicherte, deren Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze voraussichtlich dauerhaft übersteigt, haben die Wahl, ob sie weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten oder eine private Krankenversicherung abschließen wollen. Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird oft wegen niedrigerer Beiträge gewählt. Er will aber gut überlegt sein. Eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nämlich nicht ohne weiteres möglich. Mit der neuen Versicherungspflichtgrenze 2013 wird die Zahl der Personen, die in die private Krankenversicherung wechseln können, begrenzt.

Unterschiede: Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze

Von der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu unterscheiden ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie gibt den Betrag des jährlichen Brutto-Arbeitsentgeltes an, der maximal als Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) zugrunde gelegt wird. Lediglich für bereits vor dem 01.01.2003 privat Krankenversicherte sind Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze betragsmäßig gleich. Hier gilt für 2013 ein Betrag von 47.250 Euro.

11. März 2013

Mehr Markttransparenz durch Versicherungsrechner


Online Versicherungsrechner sind nützliche Instrumente, um im unübersichtlichen Tarifgeflecht unterschiedlicher Versicherungsanbieter mehr Transparenz herzustellen und sich einen Marktüberblick zu verschaffen. Die Anwendung eines Vergleichsrechners ersetzt allerdings nicht den Blick in das 'Kleingedruckte'. Häufig unterscheiden sich Versicherungskonditionen unterschiedlicher Anbieter nämlich im Detail - zum Beispiel hinsichtlich Versicherungsausschlüssen, Versicherungsumfang und Pflichten des Versicherungsnehmers. Vergleichsrechner können im Hinblick auf das praktische Handling nur die wesentlichen Konditionen von Versicherungsverträgen abbilden. Die Ergebnisse können Sie daher bei der Wahl Ihrer Versicherung unterstützen, sie ersetzen aber nicht die konkrete Prüfung der Vertragsbedingungen.

1. März 2013

Frauen droht Altersarmut

Die Gefahr einer Frauen Altersarmut ist weitaus größer als bei Männern. Zu diesem Ergebnis
kam eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Im Durchschnitt be-
sitzen Frauen die in einer Partnerschaft leben etwa 33.000 Euro weniger als ihr Partner.
Verstärkt wird die Gefahr einer Frauen Altersarmut durch die wachsende Zahl an Scheidungen.

Ergebnis der Studie


Im Rahmen der Studie wurden 7.200 heterosexuelle Paare befragt. Bei 52 Prozent war das
Vermögen des Mannes größer als das der Frau. Im Durchschnitt ergab sich dabei eine
Differenz von 92.000 Euro. Bei 19 Prozent der Befragten war das Vermögen in etwa gleich
und bei 29 Prozent war die Frau reicher. Um einer Frauen Altersarmut zu entgehen, raten
Experten allen Frauen frühzeitig mit dem Aufbau einer eigenen zusätzlichen Altersversorgung
zu beginnen. Kommt es zu einer Scheidung, wird das während der Ehe erworbene Vermögen
zwar meistens geteilt, allerdings haben Männer zumeist schon vor der Hochzeit einen größer-
en Betrag angespart.

Babyboomer-Generation besonders betroffen

Nach einer Studie der Freien Universität Berlin sind vor allem die heute 45- bis 50-jährigen
Frauen aus der sogenannten Babyboomer Generation von einer möglichen Altersarmut
Frauen betroffen. Daran ändert auch eine gute Ausbildung und wachsende Beschäftigungs-
zahlen nichts. Die Gründe für die auftretenden Versorgungslücken im Alter liegen unter
anderem in einer Ausweitung von Teilzeitjobs und geringfügigen Beschäftigungen oder einer
Arbeitslosigkeit.

Zahl der Hausfrauen sinkt

Wie der Studie zu entnehmen ist, sind Frauen zwischen 45 und 50 besser ausgebildet und
arbeiten öfters als frühere Generationen. So ist der Anteil reiner Hausfrauen auf etwa 19
Prozent gesunken. Bei den Frauen in Ostdeutschland ist der Anteil mit 4 Prozent nochmals
deutlich geringer. Allerdings arbeiten in Westdeutschland nur 21 Prozent der Babyboomer-
innen auch Vollzeit. Im Osten der Republik ist de Anteil mit 43 Prozent deutlich höher. Ein
Grund hierfür liegt in der gestiegenen Anzahl alleinerziehender Mütter, die oftmals in einem
Teilzeitjob oder einer geringfügigen Beschäftigung arbeiten. Dazu kommt, dass die Frauen
dieser Generation häufiger von Phasen einer Arbeitslosigkeit betroffen sind.

Geringe Renten die Folge

Vorläufigen Berechnungen zufolge wird im Westen nur jede sechste Frau zwischen 45 und
50 später eine Rente von mehr als 1.050 Euro erhalten. In den neuen Bundesländern ist dies
bei jeder zehnten Frau der Fall. Dabei handelt es sich ausschließlich um Frauen die Vollzeit
arbeiten und nur selten von Arbeitslosigkeit betroffen waren. Im Durchschnitt liegt die zu
erwartende Rente der Frauen im Westen bei 700 Euro und im Osten bei 680 Euro. Die
betroffenen Frauen sind sich der Gefahr einer Frauen Altersarmut durchaus bewusst allerdings
fehlen aufgrund des geringen Einkommens häufig die finanziellen Möglichkeiten für eine
zusätzliche Vorsorge.

Viele Frauen besitzen keine Altersvorsorge

Etwa jede Dritte Frau, die heute zwischen 45 und 50 Jahre alt ist, besitzt keinen eigenen Altersvorsorgevertrag. Im Gegensatz zu früher können die Frauen nicht mehr darauf bauen Versorgungslücken in der gesetzlichen Rente durch den Ehepartner zu kompensieren. Dieses Versorgungsmodell bröckelt aufgrund sinkender Renten der Männer, geringerer Witwen-renten und einer steigenden Zahl an Scheidungen. Für die Studie zur Frauen Altersarmut wurden unter anderem Daten der gesetzlichen Rentenversicherung ausgewertet.