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5. September 2011

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011 Private Krankenversicherung

Ende des 19. Jahrhunderts wurde im Deutschen Reich die Krankenversicherung gesetzlich geregelt. Während die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Pflichtversicherung ist, wird die Private Krankenversicherung (PKV) seit jeher als freiwillige Versicherung angeboten. Derzeit sind mehr als 85 Prozent der Arbeitnehmer in einer der knapp 150 gesetzlichen Krankenkassen versichert. Mit Blick auf die Beitragserhöhungen und die seit Jahren erfolgenden Leistungseinschränkungen bei der GKV überlegen viele Arbeitnehmer den Wechsel in eine PKV. Da der Gesetzgeber jedoch eine weitere Beeinträchtigung der GKV durch Abwanderung junger, gesunder Menschen in die PKV vermeiden will, hat er der Wechselmöglichkeit durch die Erfüllung einer Jahresarbeitsentgeltgrenze als Mindesterfordernis einen Riegel vorgeschoben.

Begriffsbestimmung und Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist eine Pflichtversicherungsgrenze, bis zu der die Versicherungspflicht in der GKV besteht. Sie wurde von Jahr zu Jahr erhöht und lag im Jahre 2010 bei einem Bruttojahresgehalt von 49.950 Euro oder 4.162,50 Euro monatlich. Diese Grenze wurde für das Jahr 2011 erstmals herabgesetzt: Sie beläuft sich auf nunmehr 49.500 Euro brutto im Jahr oder 4.125 Euro monatlich. Ein Arbeitnehmer, der diesen Betrag mindestens ein Jahr lang überschreitet, kann sich von seiner GKV trennen und einer PKV beitreten. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze berücksichtigt auch Weihnachts- und Urlaubsgeld. Beamte und Selbständige sind nach wie vor von der Versicherungspflicht in der GKV befreit. Studenten können sich von dieser Pflicht ebenfalls befreien lassen und einen günstigen Studententarif in der PKV abschließen. Auch privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten einen Arbeitgeberzuschuss, der gemäß der Regelung in der GKV die Hälfte vom Höchstbeitrag zur GKV beträgt. Für die private Krankenvollversicherung beläuft sich der maximale Arbeitgeberanteil in 2011 auf 271,01 Euro monatlich, für die Pflegeversicherung auf 36,20 Euro je Monat. Alle Beiträge über dem Arbeitgeberzuschuss zahlt der Arbeitnehmer.

Tipps zum Wechsel

Wer auf der Basis der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011 in eine PKV zu wechseln beabsichtigt, sollte Vor- und Nachteile abwägen. Nicht arbeitende Familienmitglieder sind in der GKV beim pflichtversicherten Haupternährer kostenfrei mitversichert. Demgegenüber sind alle Familienmitglieder in der PKV generell separat zu versichern. Es gilt die Faustregel, dass eine Familie mit zwei Arbeitnehmern und bis zu zwei Kindern in der PKV beitragsmäßig grundsätzlich besser fährt als in der GKV. Viele Arbeitnehmer, die nachhaltig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011 liegen, sind bereit, etwa für freie Arzt- und Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung sowie aufwändige Zahnersatzkonstruktionen mehr Beitrag zu bezahlen als bislang in der GKV. Auf jeden Fall lohnt sich ein Vergleich der Leistungen und Beiträge der privaten Krankenversicherungsgesellschaften in den einschlägigen unabhängigen Verbraucherportalen. Nutzen Sie jetzt zu diesem Zweck unseren Gratis Onlinerecher private Krankenversicherung!
Der Glückskäfer!

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