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31. Mai 2013

Privathaftpflichtversicherung Beitragsanpassung Sonderkündigungsrecht wegen Anpassung Juli 2013

Nutzen Sie jetzt Ihre Chance zu einem Versicherungswechsel. Bei Beitragsanpassungen ab 5% haben Sie ein Sonderkündigungsrecht der Haftpflichtversicherung.

Für den Fall, dass auch Sie von einer Beitraganpassung zum 01.07.2013 betroffen sind haben Sie über unsere Versicherung-Rechner-Privathaftpflicht die Möglichkeit schnell und einfach
ein neues Angebot ausfindig zu machen.


Jährlich wird von unabhängigen Treuhändern überprüft, wie sich die Schadenentwicklung in der Haftpflichtversicherung verhalten hat und ob daraus resultierend eine Änderung der Beiträge erforderlich ist.
In diesem Jahr hat der Treuhänder einen Veränderungssatz in Höhe von + 10,8 % ermittelt.

Bedingungsgemäß wird auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl abgerundet. Somit kann ein Haftpflichtversicherer seine Beiträge um bis zu 10 % erhöhen.

Die meisten Versicherer werden die Beiträge im Bestand um 5 oder 10% anpassen, der Trend geht jedoch zur Anpassung um 10 Prozentpunkte.

Die VHV zum Beispiel hat bereits angekündigt, dass statt der möglichen 10% Anpassung nur um 5% erhöht wird um dem gestiegenen Schadenaufwand gerecht zu werden.

Für das Neugeschäft verzichtet der Großteil der Versicherer auf die Anpassung. Hier bleiben die Beiträge überwiegend identisch zum Vorjahr.
Ein Versicherungswechsel der Haftpflicht unter Ausnutzung des Sonderkündigungsrechts kann sich also lohnen.

Folgende Sparten können von der Beitragsanpassung betroffen sein:
Alle privaten Haftpflichtversicherungen, insbesondere die Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Jagdhaftpflicht und Gewässerschadenhaftpflicht sowie die Hausbesitzerhaftpflicht und Grundbesitzerhaftpflicht.

Nur sehr wenige Versicherer verzichten komplett auf eine Anpassung im Neu- und Bestandsgeschäft, wie zum Beispiel die Haftpflichtkasse Darmstadt.

Die ersten Anpassungen werden nach unserer Information mit der Hauptfälligkeit 07.2013 verschickt.


30. Mai 2013

Mitversicherung Kinder in PKV oder GKV?

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind nichterwerbstätige Ehepartner und Kinder im Rahmen der Familienversicherung automatisch beitragsfrei mitversichern. Diese Möglichkeit bietet sich bei der privaten Krankenversicherung jedoch nicht. Wenn Sie sich privat versichern, müssen alle Familienmitglieder einen eigenen Vertrag abschließen, für den natürlich auch jeweils ein entsprechender Beitrag fällig wird. Gerade wenn es um die Mitversicherung Kinder geht, ist nicht immer klar, ob eine Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und sinnvoll ist. Entscheidend ist hierbei welcher der Versicherten mehr verdient und ob das Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Je nach den vorhandenen Voraussetzungen sind dann verschiedene Modelle denkbar.


Variante 1: Vater ist pflichtversichert, Mutter ist ohne Einkommen


Für den Fall, dass der Vater als Angestellter in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, sind die nicht beschäftigte Ehefrau und die Kinder immer über die Familienversicherung der GKV kostenlos mitversichert. Kinder können in diesem Fall nicht in einer PKV versichert werden.

Variante 2: Beide Elternteile sind pflichtversichert


Sind beide Eltern berufstätig und in der GKV pflichtversichert, ist das Kind ebenfalls über die Familienversicherung mitversichert. Auch in diesem Fall ist keine private Krankenversicherung für das Kind möglich.

Variante 3: Vater freiwillig in der PKV versichert, Mutter in der GKV pflichtversichert


Entscheidet sich der Vater für eine private Krankenversicherung, weil sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt und die Ehefrau Pflichtmitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, lassen sich in der die Kinder in der GKV gegen Beitrag mitversichert werden. Zudem können die Kinder auch eine private Krankenversicherung abschließen.

Variante 4: Vater in der PKV versichert, Mutter in der GKV pflichtversichert


Ist der Vater in einer privaten Krankenversicherung versichert und besitzt ein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze so kann die Mutter über die GKV das Kind beitragsfrei mitversichern.


Variante 5: Vater freiwillig in der GKV versichert, Mutter in der PKV versichert

Liegt das Einkommen des Vaters über dem der Mutter, so kann die Mitversicherung Kinder über die gesetzliche Krankenversicherung des Vaters erfolgen. Die Kinder sind somit über die Familienversicherung kostenlos mitversichert. Bezieht dagegen die Ehefrau das höhere Einkommen und ist diese in der PKV versichert besteht für die Kinder ein Wahlrecht. Die Eltern können über die GKV die Kinder gegen Beitrag mitversichern oder für diese auch eine private Krankenversicherung abschließen.

Ergänzende Informationen finden Sie unter Kinder richtig Krankenversichern.

16. April 2013

Sonderkündigungsrecht Gebäudeversicherung nach Hauskauf

Sie haben ein Haus gekauft? Herzlichen Glückwunsch!
Doch was passiert nun mit der Gebäudeversicherung? 
Welche Rechte und Pflichten haben Sie als neuer 
Eigentümer und welche Fristen sind zu beachten?

Kündigung Gebäudeversicherung
Auch wenn Sie nach dem Kauf wahrscheinlich 
andere Dinge im Kopf haben, als Versicherungen
- die Wohngebäudeversicherung sollten Sie nach dem Erwerb eines Hauses nicht aus
dem Auge verlieren. Denn: den Eigentümerwechsel müssen Sie der Versicherung
umgehend melden.
Wenn Sie nicht wissen, ob der Verkäufer dies bereits getan hat, teilen Sie der Versicherung
auf jeden Fall den Wechsel schriftlich mit. Nun haben Sie ein Sonderkündigungsrecht 
innerhalb eines Monats. Es steht Ihnen dabei frei, ob Sie zum Ende des Versicherungs-
jahres oder per sofort kündigen.

Kündigung Wohngebäudeversicherung durch den Versicherer
Auch der Versicherer kann den Vertrag nach dem Eigentümerwechsel kündigen. Ist dies
der Fall, wird diese Kündigung innerhalb eines Monats wirksam. In diesen vier Wochen
sollten Sie einen andere Versicherung suchen und einen neuen Vertrag abschließen, um
nahtlos versichert zu sein. Sonst haben Sie im Schadensfall das Nachsehen.

Kein Sonderkündigungsrecht bei Erbe
Haben Sie Ihr Haus nicht gekauft, sondern geerbt, gilt das Recht zur  Kündigung der
Gebäudeversicherung nicht. Als Erbe geht der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten 
auf Sie über.

8. April 2013

Helmpflicht Radfahrer

 Keine Helmpflicht für Radfahrer in der Unfallversicherung


Die sogenannte Helmklausel ist bei vielen privaten Unfallversicherungen ein Bestandteil der Versicherungsbedingungen. Sie gewährt dem Versicherten einen - meist prozentual - höheren Invaliditätsschutz, wenn bei einem Unfall in der Freizeit oder bei Teilnahme am Straßenverkehr ein geeigneter Helm getragen wurde. Die Helmklausel trägt dem Umstand Rechnung, dass bei vielen Freizeit- und Sportaktivitäten bisher zwar das Tragen von Helmen empfohlen wird, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben wird. Die Helmklausel ist nicht generell Bestandteil der Bedingungen zur Unfallversicherung. Es kommt vielmehr auf den jeweiligen Versicherer und das konkrete Versicherungsangebot an. Auch der von der Helmklausel erfasste Personenkreis kann unterschiedlich sein. Häufig sind Radfahrer und Reiter erfasst, darüber hinaus ggf. auch weitere Freizeitaktivitäten wie zum Beispiel das Skifahren.

18. März 2013

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2013 private Krankenversicherung



Jahresarbeitsentgeltgrenze 2013 52.200 €
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze - synonym auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet - ist eine Rechengröße der Sozialversicherung. Sie gibt den Betrag des jährlichen Brutto-arbeitsentgeltes an, ab dem ein deutscher Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich der allgemeinen Lohn- und Einkommensentwicklung angepasst.

Neufestlegung der Versicherungspflichtgrenze 2013

Im Jahre 2012 lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 50.850 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze 2013 wurde im Rahmen einer entsprechenden Verordnung des Bundesarbeitsministeriums auf 52.200 Euro angehoben. Dies bedeutet eine Steigerung um 2,7 %. Der Anstieg entspricht damit prozentual etwa der Vorjahresanhebung. Versicherte, deren Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze voraussichtlich dauerhaft übersteigt, haben die Wahl, ob sie weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten oder eine private Krankenversicherung abschließen wollen. Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird oft wegen niedrigerer Beiträge gewählt. Er will aber gut überlegt sein. Eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nämlich nicht ohne weiteres möglich. Mit der neuen Versicherungspflichtgrenze 2013 wird die Zahl der Personen, die in die private Krankenversicherung wechseln können, begrenzt.

Unterschiede: Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze

Von der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu unterscheiden ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie gibt den Betrag des jährlichen Brutto-Arbeitsentgeltes an, der maximal als Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) zugrunde gelegt wird. Lediglich für bereits vor dem 01.01.2003 privat Krankenversicherte sind Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze betragsmäßig gleich. Hier gilt für 2013 ein Betrag von 47.250 Euro.

11. März 2013

Mehr Markttransparenz durch Versicherungsrechner


Online Versicherungsrechner sind nützliche Instrumente, um im unübersichtlichen Tarifgeflecht unterschiedlicher Versicherungsanbieter mehr Transparenz herzustellen und sich einen Marktüberblick zu verschaffen. Die Anwendung eines Vergleichsrechners ersetzt allerdings nicht den Blick in das 'Kleingedruckte'. Häufig unterscheiden sich Versicherungskonditionen unterschiedlicher Anbieter nämlich im Detail - zum Beispiel hinsichtlich Versicherungsausschlüssen, Versicherungsumfang und Pflichten des Versicherungsnehmers. Vergleichsrechner können im Hinblick auf das praktische Handling nur die wesentlichen Konditionen von Versicherungsverträgen abbilden. Die Ergebnisse können Sie daher bei der Wahl Ihrer Versicherung unterstützen, sie ersetzen aber nicht die konkrete Prüfung der Vertragsbedingungen.

1. März 2013

Frauen droht Altersarmut

Die Gefahr einer Frauen Altersarmut ist weitaus größer als bei Männern. Zu diesem Ergebnis
kam eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Im Durchschnitt be-
sitzen Frauen die in einer Partnerschaft leben etwa 33.000 Euro weniger als ihr Partner.
Verstärkt wird die Gefahr einer Frauen Altersarmut durch die wachsende Zahl an Scheidungen.

Ergebnis der Studie


Im Rahmen der Studie wurden 7.200 heterosexuelle Paare befragt. Bei 52 Prozent war das
Vermögen des Mannes größer als das der Frau. Im Durchschnitt ergab sich dabei eine
Differenz von 92.000 Euro. Bei 19 Prozent der Befragten war das Vermögen in etwa gleich
und bei 29 Prozent war die Frau reicher. Um einer Frauen Altersarmut zu entgehen, raten
Experten allen Frauen frühzeitig mit dem Aufbau einer eigenen zusätzlichen Altersversorgung
zu beginnen. Kommt es zu einer Scheidung, wird das während der Ehe erworbene Vermögen
zwar meistens geteilt, allerdings haben Männer zumeist schon vor der Hochzeit einen größer-
en Betrag angespart.

Babyboomer-Generation besonders betroffen

Nach einer Studie der Freien Universität Berlin sind vor allem die heute 45- bis 50-jährigen
Frauen aus der sogenannten Babyboomer Generation von einer möglichen Altersarmut
Frauen betroffen. Daran ändert auch eine gute Ausbildung und wachsende Beschäftigungs-
zahlen nichts. Die Gründe für die auftretenden Versorgungslücken im Alter liegen unter
anderem in einer Ausweitung von Teilzeitjobs und geringfügigen Beschäftigungen oder einer
Arbeitslosigkeit.

Zahl der Hausfrauen sinkt

Wie der Studie zu entnehmen ist, sind Frauen zwischen 45 und 50 besser ausgebildet und
arbeiten öfters als frühere Generationen. So ist der Anteil reiner Hausfrauen auf etwa 19
Prozent gesunken. Bei den Frauen in Ostdeutschland ist der Anteil mit 4 Prozent nochmals
deutlich geringer. Allerdings arbeiten in Westdeutschland nur 21 Prozent der Babyboomer-
innen auch Vollzeit. Im Osten der Republik ist de Anteil mit 43 Prozent deutlich höher. Ein
Grund hierfür liegt in der gestiegenen Anzahl alleinerziehender Mütter, die oftmals in einem
Teilzeitjob oder einer geringfügigen Beschäftigung arbeiten. Dazu kommt, dass die Frauen
dieser Generation häufiger von Phasen einer Arbeitslosigkeit betroffen sind.

Geringe Renten die Folge

Vorläufigen Berechnungen zufolge wird im Westen nur jede sechste Frau zwischen 45 und
50 später eine Rente von mehr als 1.050 Euro erhalten. In den neuen Bundesländern ist dies
bei jeder zehnten Frau der Fall. Dabei handelt es sich ausschließlich um Frauen die Vollzeit
arbeiten und nur selten von Arbeitslosigkeit betroffen waren. Im Durchschnitt liegt die zu
erwartende Rente der Frauen im Westen bei 700 Euro und im Osten bei 680 Euro. Die
betroffenen Frauen sind sich der Gefahr einer Frauen Altersarmut durchaus bewusst allerdings
fehlen aufgrund des geringen Einkommens häufig die finanziellen Möglichkeiten für eine
zusätzliche Vorsorge.

Viele Frauen besitzen keine Altersvorsorge

Etwa jede Dritte Frau, die heute zwischen 45 und 50 Jahre alt ist, besitzt keinen eigenen Altersvorsorgevertrag. Im Gegensatz zu früher können die Frauen nicht mehr darauf bauen Versorgungslücken in der gesetzlichen Rente durch den Ehepartner zu kompensieren. Dieses Versorgungsmodell bröckelt aufgrund sinkender Renten der Männer, geringerer Witwen-renten und einer steigenden Zahl an Scheidungen. Für die Studie zur Frauen Altersarmut wurden unter anderem Daten der gesetzlichen Rentenversicherung ausgewertet.