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8. April 2013

Helmpflicht Radfahrer

 Keine Helmpflicht für Radfahrer in der Unfallversicherung


Die sogenannte Helmklausel ist bei vielen privaten Unfallversicherungen ein Bestandteil der Versicherungsbedingungen. Sie gewährt dem Versicherten einen - meist prozentual - höheren Invaliditätsschutz, wenn bei einem Unfall in der Freizeit oder bei Teilnahme am Straßenverkehr ein geeigneter Helm getragen wurde. Die Helmklausel trägt dem Umstand Rechnung, dass bei vielen Freizeit- und Sportaktivitäten bisher zwar das Tragen von Helmen empfohlen wird, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben wird. Die Helmklausel ist nicht generell Bestandteil der Bedingungen zur Unfallversicherung. Es kommt vielmehr auf den jeweiligen Versicherer und das konkrete Versicherungsangebot an. Auch der von der Helmklausel erfasste Personenkreis kann unterschiedlich sein. Häufig sind Radfahrer und Reiter erfasst, darüber hinaus ggf. auch weitere Freizeitaktivitäten wie zum Beispiel das Skifahren.

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