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30. Januar 2015

Niedrige Zinsen für die Zukunft sichern


Wer ein Haus kauft oder baut, braucht dazu normalerweise die finanzkräftige Unterstützung einer Bank. Mit der Unterzeichnung eines Hypothekendarlehens ist es jedoch nicht getan, denn mit Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist nach spätestens fünfzehn Jahren sind die eigenen vier Wände noch lange nicht abbezahlt - eine Anschlussfinanzierung muss her. In Tiefzinsperioden eignet sich hierfür besonders ein sogenanntes Forward Darlehen.

Zinstief nutzen

Bei dieser Form der Finanzierung wird die vereinbarte Summe nicht sofort, sondern erst zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ausbezahlt. Typischerweise sehen die Konditionen für ein Forward Darlehen eine sogenannte Forward Periode von fünf Jahren vor. Der Vorteil für den Kreditnehmer: Sind die Zinsen gegenwärtig niedrig, kann er sich diese heute schon sichern, obwohl er das Geld erst in der Zukunft braucht und damit eine möglicherweise teure Anschlussfinanzierung vermeiden. Je nach Länge der Forward Periode und der anschließenden Zinsbindungsfrist erhebt die Bank für diese Darlehen jedoch einen Zinszuschlag, der bis zu 0,8 Prozentpunkte betragen kann. Spezielle Vergleichsrechner für Baufinanzierung in Form von Forward Darlehen geben Interessenten einen ersten Überblick über die zu erwartenden <a href='http://www.immobilienspot.com/thema/baufinanzierung-vergleich'>Kosten und</a> helfen, die Rentabilität des Darlehens einzuschätzen.

Risiken einschätzen

Mit Abschluss eines Forward Kredits geht naturgemäß ein Risiko einher: Sinken die Bauzinsen weiter, bleibt der Kreditnehmer an seine nun ungünstigen Vertragskonditionen gebunden. Wer besonders knapp rechnet, sollte sich also schon im Vorfeld mit maßgeblichen Faktoren wie der Entwicklung der Immobilienpreise oder der Zinspolitik der EZB beschäftigen und sich dahin gehend beraten lassen. Auch Sondertilgungen sowie das die Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung sollten Bestandteil des Darlehensvertrages sein, so können etwaige Nachteile durch sinkende Marktzinsen zumindest abgemildert werden.

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1 Kommentar:

AXA-BETRIEB hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.