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16. April 2014

Kostenerstattungstarife im Vergleich zum Sachleistungsprinzip der GKV

Die Kostenerstattung ist für gesetzlich Versicherte zwar etwas aufwändiger, bietet jedoch die deutlich besseren Leistungen. Statt einfach die Versichertenkarte vorzuzeigen, erhalten Sie eine Rechnung, welche anschließend bei GKV und Krankenzusatzversicherung eingereicht wird. Um Eigenanteile zu vermeiden, sollten Sie sich vorab bezüglich der Kostenerstattungstarife informieren un einen genauen Vergleich durchführen. Erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn genau, welche Leistungen die Krankenzusatzversicherung hierbei erbringt.

Für wen empfehlen sich ambulante Kostenerstattungstarife

In jedem Fall lohnenswert ist die Kostenerstattung für Kinder. Diese können eine ambulante Zusatzversicherung zu besonders günstigen Konditionen enthalten. Paare, bei denen ein Teil privat und ein Teil gesetzlich krankenversichert ist, können sich durch einen Wechsel einen gemeinsamen Top-Versicherungsschutz sichern. Auch für Angestellte, die aufgrund eines zu geringen Einkommens noch nicht in die private Krankenversicherung wechseln können, haben so die Möglichkeit, sich dennoch privat behandeln zu lassen. Für 2014 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 53.550 Euro pro Jahr. Dies entspricht einem monatlichen Einkommen von 4.462,50 Euro. Aber auch alle anderen Versicherten, welche die Möglichkeiten als Privatpatient einfach mal testen möchten, sei ein Vergleich mit anschließendem Wechsel ans Herz gelegt.


Angeboten werden ambulante Kostenerstattungstarife unter anderem von den Versicherern Deutscher Ring, Arag, Hallesche, Württembergische oder Süddeutsche Krankenversicherung (SDK). Die Leistungen und Kosten können sich zwischen den einzelnen Anbietern deutlich unterscheiden, sodass sich ein genauer Vergleich der Kostenerstattungstarife in jedem Falle lohnt.

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