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11. Juli 2012

Rauchmelderpflicht in der Wohngebäudeversicherung

Dass der Einbau von Rauchmeldern leben retten kann, ist sicher den meisten Menschen bekannt. Viele Immobilienbesitzer sind sich jedoch nicht darüber im Klaren, der Einbau von Rauchmeldern auch einen Einfluss auf mögliche Entschädigungsleistungen der Wohngebäudeversicherung hat. Dies gilt insbesondere, wenn sich Ihre Immobilie in einem Bundesland befindet, in dem bereits eine Rauchmelderpflicht besteht.

Wo besteht eine Rauchmelderpflicht?
Die genauen Bedingungen der Rauchmelderpflicht sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Generell haben die Bundesländer Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen eine Rauchmelderpflicht in ihren Landesbauordnungen verankert. In einigen Ländern wie dem Saarland oder Thüringen ist die Rauchmelderpflicht derzeit auf Neu- und Umbauten beschränkt. Dagegen müssen in anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz bereits jetzt auch alle bestehenden Bauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden bzw. es wurde eine Frist festgelegt, bis, zu welchem Termin die Nachrüstung erfolgen muss. Als Hausbesitzer sollten Sie sich in jedem Falle an die Auflagen halten, um nicht eventuell eine Entschädigung aus der Wohngebäudeversicherung zu gefährden. Zudem empfiehlt sich der Einbau von Rauchmeldern generell für jedes Gebäude unabhängig von einer vorhandenen Verpflichtung. Der Aufwand und die Kosten für einen Einbau sind relativ gering und im Ernstfall sind die kleinen Warnmelder echte Lebensretter.

Auswirkungen auf die Wohngebäudeversicherung
Wenn Sie jetzt einen neuen Vertrag für eine Wohngebäudeversicherung abschließen, dann finden Sie bei den meisten Versicherungsgesellschaften unter dem Punkt Sicherungsvorschriften eine entsprechende Klausel. Diese besagt, dass Sie als Versicherungsnehmer alle durch die Behörden ausgegebenen Sicherheitsvorschriften beachten müssen. Demzufolge sind Sie dazu verpflichtet einen Rauchmelder einzubauen, falls dies in Ihrem Bundesland vorgeschrieben ist. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, dann kann die Versicherung nach einem Brand die Zahlung einer Entschädigung ablehnen, was natürlich einen immensen Verlust bedeutet. Deshalb lohnt es sich, sowohl für Ihre Gesundheit, wie auch zur Vermeidung eines finanziellen Schadens, alle Räume mit einem Rauchmelder zu versehen.

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Rauchmelder kosten nicht viel und Sie sollten nicht an dieser Investition sparen. Nutzen Sie statt dessen unseren Versicherung Rechner Wohngebäudeversicherung und sparen Sie an Ihren Versicherungsbeiträgen.
Auf diesem Weg bekommen Sie Ihre Rauchmelder möglicherweise sogar gratis und haben vielleicht sogar ergänzend einen besseren Versicherungsschutz. Neben der Wohngebäudeversicherung gilt dies im Übrigen auch für die Hausratversicherung. Auch diese kann bei einem Nichteinhalten der Rauchmelderpflicht eine Zahlung im Schadensfall verweigern.

1 Kommentar:

Sebastian hat gesagt…

Neben der gesetzlichen Rauchmelderpflicht ist die der Versicherer nur zu begrüßen.