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7. Juni 2012

Veranstaltungshaftpflicht Vergleich - Jetzt auch online möglich!

Sie möchten ehrenamtlich ein Heimatfest oder ein Seminar organisieren? Nun haben Sie als
Privatperson von der gesetzlichen Haftpflicht gehört und auch für Ihre privaten Belange eine
private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Aber juristisch geschulte Bekannte haben Sie
auf die besondere Haftung des Veranstalters hinsichtlich Personen-, Sach- und Vermögens-
schäden hingewiesen und den Abschluss einer separaten Versicherung zur Veranstaltungshaft-
pflicht dringend angeraten. Sie fragen sich, auf was Sie bei einem Veranstaltungshaftpflicht
Vergleich achten müssen, ohne die Veranstaltungshaftpflicht Kosten ausufern zu lassen.

Voraussetzungen für einen Veranstaltungshaftpflicht Vergleich

Will man online einen Veranstaltungshaftpflicht Vergleich anstellen, ist zunächst die Frage der
Veranstaltungsart zu beantworten. Sodann wird nach dem Datum bzw. dem Zeitraum der zu
versichernden Veranstaltung gefragt. Schließlich ist die (erwartete) Anzahl der Teilnehmer oder
Besucher anzugeben. Eventuell sind weitere Angaben erforderlich, etwa zur Anzahl Groß-
und Kleinvieh bei Viehauktionen oder zur Quadratmeter-Anzahl bei einer Messeveranstaltung.
Ebenfalls wichtig für einen Veranstaltungshaftpflicht Vergleich ist die Zahl der Aufsichtspersonen
bei einer Studienfahrt. Haben Sie alle Fragen beantwortet, können Sie möglicherweise
zwischen Tarifen diverser Versicherungsgesellschaften wählen. Jetzt beginnt die eigentliche
Aufgabe: Entscheidender als die Höhe von Veranstaltungshaftpflicht Kosten ist der Deckungs-
umfang. Denn der Umfang der versicherten Leistungen entscheidet, gegen was und in welcher
Höhe Sie überhaupt versichert sind und welche Schlussfolgerungen Sie hieraus zu ziehen haben.
Dies lässt sich am besten an einem konkreten Beitragsbeispiel verdeutlichen.

Beiträge bei einem konkreten Veranstaltungshaftpflicht Vergleich

Für ein zweitägiges Heimatfest planen Sie als Veranstalter mit 200 Besuchern. Der preis-
günstigste Anbieter bietet für einen einmaligen Beitrag von 129 Euro folgenden wesentlichen
Deckungsumfang: 3 Millionen Euro pauschale Deckungssumme für Personen- und Sach-
schäden ohne Selbstbeteiligung. Die mit 226 Euro teuerste Veranstaltungshaftpflicht beinhaltet
darüber hinaus 3 Millionen Euro Deckungssumme für direkte Vermögensschäden, also
Vermögensschäden, die nicht aus Personen- oder Sachschäden resultieren. Diese kommt
zum Beispiel zum Tragen, wenn Sie beim Aufbau von Ständen für das Heimatfest aus
Unachtsamkeit die Ausfahrt eines Rechtsanwalts blockieren, der einen lukrativen
Mandanten verliert, weil er einen wichtigen Termin bei Gericht nicht rechtzeitig wahrnehmen
kann.

Nützliche Tipps und Schlussfolgerungen

Beim Veranstaltungshaftpflicht Vergleich sollten Sie auch eine mögliche Maximierung der
Versicherungssumme berücksichtigen, das heißt die höchstmögliche Gesamtleistung des
Versicherers. Während etwa die erwähnte billige Versicherung keine Maximierung vorsieht,
offeriert die teure Versicherung eine dreifache Maximierung, also eine Gesamtleistung von
9 Millionen Euro in Schadensfällen. Auch bei einem Heimatfest sind hohe Schadensersatz-
forderungen denkbar, wenn etwa Erdreich und Gewässer durch Öl großflächig kontaminiert
werden. Wie bei allen anderen Versicherungen zahlt auch eine Veranstaltungshaftpflicht
Versicherung nicht bei Vorsatz, wohl aber bei leichter und grober Fahrlässigkeit. Auf- und
Abbauarbeiten sollten mitversichert sein (im Veranstaltungshaftpflicht Vergleich zu prüfen!).
Nicht versichert ist die private Haftpflicht der Teilnehmer oder Besucher. Bei größeren
Veranstaltungen kann es deshalb sinnvoll sein, einen professionellen Sicherheitsdienst zu
engagieren, der Eskalationen tunlichst verhindern soll.

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