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29. Oktober 2013

Informationen zur Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn für medizinische Leistungen eine Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent. Um die Differenz auszugleichen, empfiehlt sich zusätzlich noch der Abschluss einer Beihilfeergänzungsversicherung. Der Anspruch auf Beihilfe gilt auch für den Ehepartner, sofern dessen Jahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Dazu gilt der Beihilfeanspruch auch für alle berücksichtigungsfähigen Kinder.


Für andere Berufsgruppen wie Rechtsreferendare oder Beschäftigte bei der Berufsfeuerwehr gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Immer beihilfeberechtigt sind Beamtenanwärter und Referendare in der Ausbildung. Die Leistungen der Beihilfeergänzungsversicherung können individuell an die Beihilfe angepasst werden, sodass immer ein 100-prozentiger Versicherungsschutz besteht.

Weiterführende Informationen zur Beihilfeergänzugsversicherung finden Sie hier (Klick)

10. Oktober 2013

Veranstaltungshaftpflicht - Kosten die sich bezahlt machen!

Sie planen eine größere Veranstaltung? Dann sollten Sie sich in jedem Fall über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung absichern. Denn als Veranstalter müssen Sie für alle Schäden haften, die vom betreffenden Event ausgehen. Kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden kann dies ansonsten schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Die Kosten für eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind eher gering und die Police lässt sich auch noch kurzfristig vor einer Veranstaltung abschließen.


Was kostet eine Veranstaltungshaftpflicht?
Die Kosten der Police hängen in erster Linie von der Zahl der teilnehmenden Personen ab und den vorhandenen Risiken ab. Für einem Event mit bis zu 500 Personen ohne besonderes Risiko gibt es bereits Angebote für weniger als 150 Euro. Sollte das Abbrennen eines Feuerwerks oder ein Festumzug geplant sein, werden entsprechende Risikozuschläge fällig. Da die Angebote der einzelnen Versicherer zum Teil deutlich von einander abweichen sollten Sie auch wenn Sie die Versicherung kurzfristig benötigen vorab einen genauen Vergleich durchführen. Dies gilt insbesondere, wenn der Event spezielle Risiken birgt. Solche Policen werden nicht von allen Assekuranzen angeboten. Deshalb ist es ratsam, die Versicherung nicht erst kurzfristig abzuschließen.
Angebote können Sie schnell und einfach über unseren Versicherungsrechner Veranstaltungshaftpflicht (Klick) berechnen.

Wann leistet die Veranstaltungshaftpflichtversicherung?
Abgedeckt werden alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden die dritten Personen durch die Veranstaltung entstehen. Ein klassisches Beispiel wäre, wenn ein Besucher über ein Stromkabel stolpert und sich dabei verletzt. Abgedeckt werden auch Schäden, die beispielsweise durch herumfliegende Teile verursacht werden. Vermögensschäden sind zumeist nur dann versichert, wenn diese als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten. Denkbar wäre Kosten aufgrund eines Verdienstausfalls, wenn der Geschädigte aufgrund eines Unfalls nicht arbeiten kann. Dazu werden unberechtigt gegen den Veranstalter gestellte Ansprüche durch die Versicherung abgewehrt.

2. Oktober 2013

Günstige private Krankenversicherung für Medizinstudenten

Gleiche mehrere Assekuranzen bieten für Studenten der Humanmedizin günstige Tarife für eine PKV an. Dabei profiert man als Medizinstudent bzw. Medizinstudentin nicht nur von den besseren Leistungten, sondern oftmals auch von günstigeren Prämien. Ein Wechsel in eine private Krankenversicherung ist jedoch innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn möglich.

Befreiung von der Versicherungspflicht


Zum Studienbeginn besteht zunächst eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei sind Studenten über die Familienversicherung der Eltern mitversichert. Um vom umfangreichen Versicherungsschutz der PKV profitieren, können Studenten sich innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn für die gesamte Studiendauer von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ein entsprechender Antrag kann direkt bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.

Die PKV für praktizierende Ärzte


Eine Medizinstudentin, die nach Beendigung des Studiums freiberuflich arbeitet, kann die private Krankenversicherung einfach fortführen. Hierfür kann einfach in einen der anderen Tarife für Mediziner gewechselt werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist dabei nicht erforderlich. Wer als Medizinstudent nach dem Studium eine Festanstellung annimmt, rutscht wieder in die Versicherungspflicht der GKV. In diesem Fall ist eine PKV nur dann möglich, wenn das jährliche Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Dauerhaft günstige Beiträge sichern

Eie teuer die Prämie für eine private Krankenversicherung wird hängt maßgeblich vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand ab. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, sich bereits frühzeitig für einen Wechsel zur PKV zu entscheiden. Eine Medizinstudentin kann beispielsweise bei der Barmenia bereits ab 118 Euro pro Monat abschließen. Der Versicherer AXA bietet ebenfalls eine private Krankenversicherung für Studenten an, die etwa 140 Euro pro Monat kostet. Ein großer Vorteil dabei ist, dass als Medizinstudent keine Selbstbeteiligung berechnet wird. Zudem können Studenten den Leistungsumfang ihrer PKV individuell anpassen. So lässt sich für nur 10 Euro monatlich die Unterbringung im Zweibettzimmer inklusive einer Behandlung beim Chefarzt abschließen.

23. August 2013

Ergo Gebäudeversicherung kündigt auch Victoria Verträge

Rund 120.000 Kunden der Ergo Versicherung erhalten derzeit Post bezüglich einer Kündigung Gebäudeversicherung. Betroffen sind Verträge, die noch vor 2006 beim Vorgängerunternehmen Victoria abgeschlossen wurden. Entweder die Kunden schließen eine Gebäudeversicherung zu neuen Konditionen ab oder der Vertrag wird seitens der Ergo gekündigt. Ein Teil der betroffenen Versicherungsnehmer wurde bereits informiert, der Rest erhält in den nächsten Monaten ein neues Vertragsangebot.

Beitragserhöhungen von bis zu 100 Prozent möglich

Selbst die Verantwortlichen der Ergo Versicherung geben zu, dass die ganze Sache für ihre Kunden teuer werden kann. Im Durchschnitt liegt die Prämienerhöhung bei etwa 14 Prozent. Wer bereits in den 1960er Jahren eine Gebäudeversicherung bei der Victoria abgeschlossen hat, muss gar mit Preissteigerungen von bis zu 100 Prozent rechnen. Nach Angaben des Versicherers hat die starke Zunahme der Sturm-, Hagel- und Frostschäden zu einem Missverhältnis zwischen den Schadenszahlungen und den eingezahlten Beträgen geführt. Dazu seien auch die Reparaturkosten in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Der Versicherer macht allen betroffenen Kunden ein Angebot. Sollte der Kunde dies nicht annehmen kommt es zur Kündigung Gebäudeversicherung. Dies kann der Versicherer mit einer Frist von drei Monate zum Ende des Versicherungsjahrs. Neben der Prämienerhöhung müssen Kunden künftig auch eine Selbstbeteiligung von 500 Euro in Kauf nehmen. Im Gegenzug gewährt der Versicherer einen Preisnachlass von 25 Prozent. Lässt der Kunde einige Jahre keinen Schaden regulieren, wird die Selbstbeteiligung entsprechend gekürzt.

Kritik an der Ergo Informationspolitik

Von einer Kündigung Gebäudeversicherung sind auch rund 300 Kunden des Hagener Versicherungsbüros Kleine betroffen. Das Traditionsunternehmen zeigt sich insbesondere von der Informationspolitik der Ergo Versicherung entsetzt. Teilweise würde den Versicherten gekündigt, ohne dass ihnen ein Folgevertrag angeboten wird. Dabei werden die Betroffen oftmals erst drei Monate vor dem Vertragsende in Kenntnis gesetzt. Vertreter vor Ort kritisieren zudem, dass sie über die Kündigung oftmals gar nicht informiert würden.

Ein Sturm der Entrüstung löst zudem die Höhe der Prämiensteigerungen aus. Im Vergleich zu anderen Versicherungsunternehmen die ebenfalls Anpassungen bei der Gebäudeversicherung vornehmen würde die Ergo mit Erhöhungen von bis zu 100 Prozent hier deutlich übers Ziel hinausschießen. Über die Jahrzehnte aufgebautes Vertrauen werde hier mit einem Schlag zerstört. Verschiedene Experten äußerten die Vermutung, dass Ergo sich auf diese Weise von der Sparte der Gebäudeversicherungen trennen möchte. Diesen Vorwurf weißt das Unternehmen jedoch entschieden zurück. Nach Angabe einer Sprecherin sollen die alten Verträge der Victoria lediglich an die aktuellen Konditionen angepasst werden. Jedoch sei es in vielen Fällen nicht möglich, ein automatisches Folgeangebot zu erstellen, da die erforderlichen Informationen nur den Vertretern vor Ort vorliegen würden.
Für den Fall, dass auch Sie von der Kündigungswelle betroffen sind empfehlen wir Ihnen unseren Versicherungsrechner Gebaudeversicherung!

7. August 2013

PKV Optionstarife- Ein Muss für Existenzgründer mit engem Budget

Bei einem Tarif mit Optionsrecht können Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen Tarif mit größerem Leistungsumfang wechseln. Um dies zu ermöglichen, bieten einige Versicherer einen sogenannten Optionstarif an. Dieser kann vielfach bereits ab einer monatlichen Prämie von 3 Euro abgeschlossen werden. Dabei sollte auf die genauen Bestimmungen zum Optionsrecht geachtet werden. So ist das Wechselrecht bei einigen Tarifen beispielsweise auf einen Zeitraum von 5 Jahren begrenzt. Zudem kann es vorkommen, dass der Wechsel zu bestimmten Zeitpunkten wie nach dem 3., 5. oder 7. Versicherungsjahr möglich ist.

Eine weitere Form des Optionsrechts ist das sogenannte Umwandlungsrecht. Tritt bei einem Versicherten wieder die Pflichtversicherung ein und er muss dadurch zurück in die GKV, so wird die Krankenvollversicherung in eine Zusatzversicherung umgewandelt. Auch hier ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich und es müssen auch keinerlei Wartezeigen beachtet werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn das Einkommen eines Versicherten unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.

Die genannten Optionsrechte bieten eine gute Möglichkeit, um die private Krankenversicherung flexibel zu gestalten. Der Versicherungsschutz kann dadurch leichter an den persönlichen Bedarf angepasst werden.

31. Mai 2013

Privathaftpflichtversicherung Beitragsanpassung Sonderkündigungsrecht wegen Anpassung Juli 2013

Nutzen Sie jetzt Ihre Chance zu einem Versicherungswechsel. Bei Beitragsanpassungen ab 5% haben Sie ein Sonderkündigungsrecht der Haftpflichtversicherung.

Für den Fall, dass auch Sie von einer Beitraganpassung zum 01.07.2013 betroffen sind haben Sie über unsere Versicherung-Rechner-Privathaftpflicht die Möglichkeit schnell und einfach
ein neues Angebot ausfindig zu machen.


Jährlich wird von unabhängigen Treuhändern überprüft, wie sich die Schadenentwicklung in der Haftpflichtversicherung verhalten hat und ob daraus resultierend eine Änderung der Beiträge erforderlich ist.
In diesem Jahr hat der Treuhänder einen Veränderungssatz in Höhe von + 10,8 % ermittelt.

Bedingungsgemäß wird auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl abgerundet. Somit kann ein Haftpflichtversicherer seine Beiträge um bis zu 10 % erhöhen.

Die meisten Versicherer werden die Beiträge im Bestand um 5 oder 10% anpassen, der Trend geht jedoch zur Anpassung um 10 Prozentpunkte.

Die VHV zum Beispiel hat bereits angekündigt, dass statt der möglichen 10% Anpassung nur um 5% erhöht wird um dem gestiegenen Schadenaufwand gerecht zu werden.

Für das Neugeschäft verzichtet der Großteil der Versicherer auf die Anpassung. Hier bleiben die Beiträge überwiegend identisch zum Vorjahr.
Ein Versicherungswechsel der Haftpflicht unter Ausnutzung des Sonderkündigungsrechts kann sich also lohnen.

Folgende Sparten können von der Beitragsanpassung betroffen sein:
Alle privaten Haftpflichtversicherungen, insbesondere die Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Jagdhaftpflicht und Gewässerschadenhaftpflicht sowie die Hausbesitzerhaftpflicht und Grundbesitzerhaftpflicht.

Nur sehr wenige Versicherer verzichten komplett auf eine Anpassung im Neu- und Bestandsgeschäft, wie zum Beispiel die Haftpflichtkasse Darmstadt.

Die ersten Anpassungen werden nach unserer Information mit der Hauptfälligkeit 07.2013 verschickt.


30. Mai 2013

Mitversicherung Kinder in PKV oder GKV?

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind nichterwerbstätige Ehepartner und Kinder im Rahmen der Familienversicherung automatisch beitragsfrei mitversichern. Diese Möglichkeit bietet sich bei der privaten Krankenversicherung jedoch nicht. Wenn Sie sich privat versichern, müssen alle Familienmitglieder einen eigenen Vertrag abschließen, für den natürlich auch jeweils ein entsprechender Beitrag fällig wird. Gerade wenn es um die Mitversicherung Kinder geht, ist nicht immer klar, ob eine Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und sinnvoll ist. Entscheidend ist hierbei welcher der Versicherten mehr verdient und ob das Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Je nach den vorhandenen Voraussetzungen sind dann verschiedene Modelle denkbar.


Variante 1: Vater ist pflichtversichert, Mutter ist ohne Einkommen


Für den Fall, dass der Vater als Angestellter in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, sind die nicht beschäftigte Ehefrau und die Kinder immer über die Familienversicherung der GKV kostenlos mitversichert. Kinder können in diesem Fall nicht in einer PKV versichert werden.

Variante 2: Beide Elternteile sind pflichtversichert


Sind beide Eltern berufstätig und in der GKV pflichtversichert, ist das Kind ebenfalls über die Familienversicherung mitversichert. Auch in diesem Fall ist keine private Krankenversicherung für das Kind möglich.

Variante 3: Vater freiwillig in der PKV versichert, Mutter in der GKV pflichtversichert


Entscheidet sich der Vater für eine private Krankenversicherung, weil sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt und die Ehefrau Pflichtmitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, lassen sich in der die Kinder in der GKV gegen Beitrag mitversichert werden. Zudem können die Kinder auch eine private Krankenversicherung abschließen.

Variante 4: Vater in der PKV versichert, Mutter in der GKV pflichtversichert


Ist der Vater in einer privaten Krankenversicherung versichert und besitzt ein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze so kann die Mutter über die GKV das Kind beitragsfrei mitversichern.


Variante 5: Vater freiwillig in der GKV versichert, Mutter in der PKV versichert

Liegt das Einkommen des Vaters über dem der Mutter, so kann die Mitversicherung Kinder über die gesetzliche Krankenversicherung des Vaters erfolgen. Die Kinder sind somit über die Familienversicherung kostenlos mitversichert. Bezieht dagegen die Ehefrau das höhere Einkommen und ist diese in der PKV versichert besteht für die Kinder ein Wahlrecht. Die Eltern können über die GKV die Kinder gegen Beitrag mitversichern oder für diese auch eine private Krankenversicherung abschließen.

Ergänzende Informationen finden Sie unter Kinder richtig Krankenversichern.