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31. Mai 2013

Privathaftpflichtversicherung Beitragsanpassung Sonderkündigungsrecht wegen Anpassung Juli 2013

Nutzen Sie jetzt Ihre Chance zu einem Versicherungswechsel. Bei Beitragsanpassungen ab 5% haben Sie ein Sonderkündigungsrecht der Haftpflichtversicherung.

Für den Fall, dass auch Sie von einer Beitraganpassung zum 01.07.2013 betroffen sind haben Sie über unsere Versicherung-Rechner-Privathaftpflicht die Möglichkeit schnell und einfach
ein neues Angebot ausfindig zu machen.


Jährlich wird von unabhängigen Treuhändern überprüft, wie sich die Schadenentwicklung in der Haftpflichtversicherung verhalten hat und ob daraus resultierend eine Änderung der Beiträge erforderlich ist.
In diesem Jahr hat der Treuhänder einen Veränderungssatz in Höhe von + 10,8 % ermittelt.

Bedingungsgemäß wird auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl abgerundet. Somit kann ein Haftpflichtversicherer seine Beiträge um bis zu 10 % erhöhen.

Die meisten Versicherer werden die Beiträge im Bestand um 5 oder 10% anpassen, der Trend geht jedoch zur Anpassung um 10 Prozentpunkte.

Die VHV zum Beispiel hat bereits angekündigt, dass statt der möglichen 10% Anpassung nur um 5% erhöht wird um dem gestiegenen Schadenaufwand gerecht zu werden.

Für das Neugeschäft verzichtet der Großteil der Versicherer auf die Anpassung. Hier bleiben die Beiträge überwiegend identisch zum Vorjahr.
Ein Versicherungswechsel der Haftpflicht unter Ausnutzung des Sonderkündigungsrechts kann sich also lohnen.

Folgende Sparten können von der Beitragsanpassung betroffen sein:
Alle privaten Haftpflichtversicherungen, insbesondere die Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Jagdhaftpflicht und Gewässerschadenhaftpflicht sowie die Hausbesitzerhaftpflicht und Grundbesitzerhaftpflicht.

Nur sehr wenige Versicherer verzichten komplett auf eine Anpassung im Neu- und Bestandsgeschäft, wie zum Beispiel die Haftpflichtkasse Darmstadt.

Die ersten Anpassungen werden nach unserer Information mit der Hauptfälligkeit 07.2013 verschickt.


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