Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind nichterwerbstätige Ehepartner und Kinder im Rahmen der Familienversicherung automatisch beitragsfrei mitversichern. Diese Möglichkeit bietet sich bei der privaten Krankenversicherung
jedoch nicht. Wenn Sie sich privat versichern, müssen alle
Familienmitglieder einen eigenen Vertrag abschließen, für den natürlich
auch jeweils ein entsprechender Beitrag fällig wird. Gerade wenn es um
die Mitversicherung Kinder geht, ist nicht immer klar, ob eine
Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und
sinnvoll ist. Entscheidend ist hierbei welcher der Versicherten mehr
verdient und ob das Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze
übersteigt. Je nach den vorhandenen Voraussetzungen sind dann
verschiedene Modelle denkbar.
Variante 1: Vater ist pflichtversichert, Mutter ist ohne Einkommen
Für den Fall, dass der Vater als Angestellter in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, sind die nicht beschäftigte Ehefrau und die Kinder immer über die Familienversicherung der GKV kostenlos mitversichert. Kinder können in diesem Fall nicht in einer PKV versichert werden.
Variante 2: Beide Elternteile sind pflichtversichert
Sind beide Eltern berufstätig und in der GKV pflichtversichert, ist das Kind ebenfalls über die Familienversicherung mitversichert. Auch in diesem Fall ist keine private Krankenversicherung für das Kind möglich.
Variante 3: Vater freiwillig in der PKV versichert, Mutter in der GKV pflichtversichert
Entscheidet sich der Vater für eine private Krankenversicherung, weil sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt und die Ehefrau Pflichtmitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, lassen sich in der die Kinder in der GKV gegen Beitrag mitversichert werden. Zudem können die Kinder auch eine private Krankenversicherung abschließen.
Variante 4: Vater in der PKV versichert, Mutter in der GKV pflichtversichert
Ist der Vater in einer privaten Krankenversicherung versichert und besitzt ein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze so kann die Mutter über die GKV das Kind beitragsfrei mitversichern.
Variante 5: Vater freiwillig in der GKV versichert, Mutter in der PKV versichert
Liegt das Einkommen des Vaters über dem der Mutter, so kann die Mitversicherung Kinder über die gesetzliche Krankenversicherung des Vaters erfolgen. Die Kinder sind somit über die Familienversicherung kostenlos mitversichert. Bezieht dagegen die Ehefrau das höhere Einkommen und ist diese in der PKV versichert besteht für die Kinder ein Wahlrecht. Die Eltern können über die GKV die Kinder gegen Beitrag mitversichern oder für diese auch eine private Krankenversicherung abschließen.
Ergänzende Informationen finden Sie unter Kinder richtig Krankenversichern.
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