Eltern werden immer wieder dazu angehalten für Ihre
Sprösslinge eine Unfallrenten-versicherung abzuschließen. Die meisten solcher
Versicherungen zahlen ab einer unfall-bedingten Invalidität von 50 Prozent eine
monatliche Rente ein Leben lang.
In der Gliedertaxe
der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ist festgelegt, wie hoch die
Invalidität bei bestimmten Unfallfolgen ist. Diese ist wiederum ausschlaggebend
für die Höhe der Versicherungsleistung. So würde z.B. der Verlust eines Fingers
mit etwa 5 Prozent Invalidität bewertet und somit keine Zahlung aus der
Unfallrentenversicherung auslösen.
Kinder spielen und toben oder treiben Sport in jedem Alter. Für
sie ist eine Unfallver-sicherung und/oder eine Unfallrente immer eine gute
Wahl. Unfälle passieren ständig, gehen meist aber glimpflich aus. Sie können
aber auch dramatische Folgen haben – lebenslange Behinderungen können ein
selbstbestimmtes Leben der Kinder verhindern. Kosten für zusätzliche Betreuung
und Unterhalt belasten über Jahre die ganze Familie. Aus diesem Grund sollte
man bei der Wahl der Höhe der Rente in Betracht ziehen, dass ggf. ein
Elternteil ganz oder teilweise keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Die bessere Alternative
Die Kinderinvaliditätsversicherung ist die umfassendere
Alternative zur Unfallrenten-versicherung. Sie zahlt auch bei Invalidität nicht
nur durch Unfall sondern auch aus anderen Gründen. Diese Verträge sind aber meist
auch deutlich teurer. Es gibt sie in den verschiedensten Varianten. Einige
Versicherer haben ihre Unfallrenten auch auf umfangreiche andere
Invaliditätsgründe erweitert.
Im Idealfall kombinieren Eltern eine Unfallversicherung mit
einer Invaliditätsversicherung, da sie so zum einen die finanzielle Sicherheit
ihrer Kinder lebenslang abdecken, zum anderen aber auch bei Eintritt des
Unfalles im Krankenhaus bei Ihrem Kind sein können und notwendige Anschaffungen
tätigen oder Hilfe für zu Hause organisieren und finanzieren können. Auch eine Dynamisierung der Unfallversicherung erscheint sinnvoll um der Geldentwertung entgegenzuwirken.
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