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25. April 2012

Private Krankenversicherung Psychotherapie


Ist es möglich in die Private Krankenversicherung zu wechseln, wenn man in psychologischer Behandlung war?

 

Fakt ist, dass psychologische Beratung immer mehr in Anspruch genommen wird. Auslöser dafür können Scheidungen, Tod von Familienmitglieder, Prüfungsstress, Jobverlust oder andere Ereignisse und Erlebnisse sein.
Bei einigen Versicherungsvermittlern besteht immer noch der Irrglaube, dass ein Beitritt in die Private Krankenversicherung  generell nur realisierbar ist, ohne in psychologischer Behandlung gewesen zu sein. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht dennoch die Möglichkeit, eine Private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen, obwohl man psychologisch betreut oder beraten wurde.
Bevor man eine private Krankenversicherung abschließt, sind ausführliche Informationen im Vorfeld nötig um eine genaue Einschätzung vorzunehmen.
Vor Antragstellung sollten diese Fragen beantwortet werden:
1.      Wie lauteten die Diagnosen?
2.      In welchem Zeitraum wurden Sie behandelt?
3.      Was beinhaltete der Kostenübernahmeantrag? (Es kam schon vor, dass Leistungen über die Krankenkasse abgerechnet wurden, die vom Therapeuten gar nicht durchgeführt wurden).
4.      Wie viele Sitzungen haben Sie wahrgenommen und wie viele wurden verordnet?
5.      Haben Sie Medikamente eingenommen und welche wurden verschrieben?
6.      Was war der Auslöser für die Therapie?
7.      Fordern Sie einen detaillierten Therapiebericht an. Inhalt sollte die Diagnose, Sitzungsanzahl, Fortschritte der Therapie, Abschlussbericht von Prognose und Diagnose und die Erwartungen für die Zukunft sein.
8.      Was bewegte Sie Ihrer Meinung nach, einen Psychotherapeuten aufzusuchen und wie empfanden Sie den Verlauf der Behandlung? Bitte beschreiben Sie uns Ihre Sichtweise nach Abschluss der Behandlung. Dies sollte zu Frage 7 analog erstellt werden.
Bei der Suche nach einer geeigneten privaten Krankenversicherung, sollten Sie nicht nur Ihr Augenmerk darauf richten, welche Versicherung Sie trotz Psychotherapie versichert. Dies wäre der falsche Ansatz auf dem Weg in die private Krankenversicherung. Nicht alle privaten Krankenversicherungen sind gleich. Es gibt zudem auch Unterschiede in den Antragsfragen hinsichtlich des Zeitraums der abgefragt wird, wie lange die Psychotherapien zurückliegen (3, 5 oder 10 Jahre). Wenn Ihre Behandlung zum Beispiel schon 6 Jahre zurück liegt, ist es für Sie sicherlich von Vorteil, Ihre Anfrage bei einer Gesellschaft zu stellen, die keine 10 Jahre abfragt. Bei einer PKV-Vorabanfrage ist dies sehr wichtig. Kurze Behandlungszeiträume sind auch oftmals von Vorteil. Eine Krankenversicherung die diese Angaben erhält, kann auch durchaus unter bestimmten Voraussetzungen den Antrag annehmen. Angegeben werden müssen alle Behandlungen, denn ansonsten gefährdet man den Versicherungsschutz.
Stellen Sie Vorabanfragen bei Krankenversicherungen, die für Sie in Frage kommen. Nur so kann im Vorfeld eine Versicherbarkeit geprüft werden.
Lassen Sie sich zu keiner Antragsstellung überreden, wenn dies nicht geklärt ist. Wenn Sie es wünschen, dann stehe ich Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.