Bei
vielen Versicherungen bekommt der Interessent einen Antrag zur Hand, den er
ausfüllen muss. Vor allem im Bereich der privaten Krankenversicherung,
Pflegezusatzversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung erhält der zu
Versichernde ein zusätzliches Formular. In diesem werden die so genannten
Gesundheitsfragen abgeklärt. Diese sollen keine Schikane von Seiten der
Versicherung darstellen. Sie bieten dem Versicherer lediglich die Möglichkeit
potentielle Risiken besser einschätzen zu können. Auch ist es so möglich anhand
der Antworten im Fragebogen ein ganz individuelles Angebot an den Kunden zu
stellen.
Aber
wie beantwortet man nun diese Fragen, wenn man selber keine fachkundigen
Informationen dazu hat? Die Unterlagen dazu liegen beim behandelnden Arzt oder
beim Hausarzt. Bei diesem kann jeder die gewünschten Informationen einfordern.
Unterlagen
vom Arzt anfordern
Die
Informationen, welche man für die Antworten auf die Fragen benötigt, finden
sich in der Krankenakte. Auch bei Aufenthalten in Krankenhäusern oder Kliniken
stehen diese Akten zur Verfügung. Meist müssen die Informationen hierzu
schriftlich angefordert werden. Viele ärztliche und medizinische Einrichtungen
geben jedoch auch eine falsche Auskunft an die Patienten. Denn wer zum Telefon
greift, um sich nach der Krankenakte zu erkundigen hört häufig die Aussage:
Wenn die Versicherung etwas möchte, dann soll diese sich an den Arzt wenden.
Stellt
man also einen Antrag bei der Versicherung zur Aufnahme in die private
Krankenversicherung, Pflegezusatzversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung,
so kann die Versicherung durch den Antrag die Ärzte anschreiben. Im Antrag
enthalten ist eine Schweigepflichtsentbindung, wodurch die Versicherung die
gewünschten Informationen abfragen darf. Ohne diesen Antrag jedoch darf der
Arzt die Auskünfte nicht erteilen. Warum aber bestehen viele Ärzte darauf, dass
sich der Versicherer selber meldet? Der Hintergrund gibt Aufschluss darüber.
Denn für jede beantwortete Anfrage, die der Arzt an die Versicherung übersendet
erhält er Geld. Doch der Versicherte hat hier einen klaren Nachteil. Zwar muss
er sich nicht selber um die Besorgung der Akten kümmern, aber er hat auch
keinen Einblick in die darin enthaltenen Informationen. Stimmen Diagnosen oder
Notizen nicht überein, so kann dies zu einem großen Nachteil werden. Der
Versicherte wird dann eventuell viel teurer versichert, als tatsächlich nötig.
Auch können falsche Informationen zu einer Ablehnung von Seiten der
Versicherung führen.
Fakt
ist, dass viele Ärzte und Kliniken nur dann die gewünschten Daten herausgeben
wollen, wenn der Versicherer direkt anfragt. Dies muss sich aber niemand
gefallen lassen, denn rechtlich gesehen, sind das die Akten des zu
Versichernden. Und dieser hat in jedem Fall Anspruch auf Einsicht in seine
Daten und Akten. Weigert sich der Arzt oder die Klinik dennoch die Akten an den
zu Versichernden herauszugeben, so kann man sich direkt an die zuständige
Ärztekammer wenden.
Aufbewahren
muss der Arzt die Unterlagen 10 Jahre. Auch bei einer Praxisaufgabe müssen die
Unterlagen aufbewahrt werden. Von der Ärztekammer erfahren Sie wer der Praxisnachfolger
ist von dem Sie die Unterlagen in einem solchen Fall erhalten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen