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7. März 2012

Warum es besser ist die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag selbst zu beantworten.


Bei vielen Versicherungen bekommt der Interessent einen Antrag zur Hand, den er ausfüllen muss. Vor allem im Bereich der privaten Krankenversicherung, Pflegezusatzversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung erhält der zu Versichernde ein zusätzliches Formular. In diesem werden die so genannten Gesundheitsfragen abgeklärt. Diese sollen keine Schikane von Seiten der Versicherung darstellen. Sie bieten dem Versicherer lediglich die Möglichkeit potentielle Risiken besser einschätzen zu können. Auch ist es so möglich anhand der Antworten im Fragebogen ein ganz individuelles Angebot an den Kunden zu stellen.
Aber wie beantwortet man nun diese Fragen, wenn man selber keine fachkundigen Informationen dazu hat? Die Unterlagen dazu liegen beim behandelnden Arzt oder beim Hausarzt. Bei diesem kann jeder die gewünschten Informationen einfordern.

Unterlagen vom Arzt anfordern

Die Informationen, welche man für die Antworten auf die Fragen benötigt, finden sich in der Krankenakte. Auch bei Aufenthalten in Krankenhäusern oder Kliniken stehen diese Akten zur Verfügung. Meist müssen die Informationen hierzu schriftlich angefordert werden. Viele ärztliche und medizinische Einrichtungen geben jedoch auch eine falsche Auskunft an die Patienten. Denn wer zum Telefon greift, um sich nach der Krankenakte zu erkundigen hört häufig die Aussage: Wenn die Versicherung etwas möchte, dann soll diese sich an den Arzt wenden.
Stellt man also einen Antrag bei der Versicherung zur Aufnahme in die private Krankenversicherung, Pflegezusatzversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung, so kann die Versicherung durch den Antrag die Ärzte anschreiben. Im Antrag enthalten ist eine Schweigepflichtsentbindung, wodurch die Versicherung die gewünschten Informationen abfragen darf. Ohne diesen Antrag jedoch darf der Arzt die Auskünfte nicht erteilen. Warum aber bestehen viele Ärzte darauf, dass sich der Versicherer selber meldet? Der Hintergrund gibt Aufschluss darüber. Denn für jede beantwortete Anfrage, die der Arzt an die Versicherung übersendet erhält er Geld. Doch der Versicherte hat hier einen klaren Nachteil. Zwar muss er sich nicht selber um die Besorgung der Akten kümmern, aber er hat auch keinen Einblick in die darin enthaltenen Informationen. Stimmen Diagnosen oder Notizen nicht überein, so kann dies zu einem großen Nachteil werden. Der Versicherte wird dann eventuell viel teurer versichert, als tatsächlich nötig. Auch können falsche Informationen zu einer Ablehnung von Seiten der Versicherung führen.

Fakt ist, dass viele Ärzte und Kliniken nur dann die gewünschten Daten herausgeben wollen, wenn der Versicherer direkt anfragt. Dies muss sich aber niemand gefallen lassen, denn rechtlich gesehen, sind das die Akten des zu Versichernden. Und dieser hat in jedem Fall Anspruch auf Einsicht in seine Daten und Akten. Weigert sich der Arzt oder die Klinik dennoch die Akten an den zu Versichernden herauszugeben, so kann man sich direkt an die zuständige Ärztekammer wenden.

Aufbewahren muss der Arzt die Unterlagen 10 Jahre. Auch bei einer Praxisaufgabe müssen die Unterlagen aufbewahrt werden. Von der Ärztekammer erfahren Sie wer der Praxisnachfolger ist von dem Sie die Unterlagen in einem solchen  Fall erhalten.

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