Dieses Blog durchsuchen

22. August 2011

Rechtsschutzversicherung Mietrecht

Rechtsschutzversicherung Mietrecht ist neben dem Arbeitsrecht sowie dem Vertrags- und Sachenrecht die am häufigsten beanspruchte Leistungsart in der Rechtsschutzversicherung. Diese Leistungsart kann bei Streitigkeiten mit einem Nachbar in Anspruch genommen werden. Häufige Streitanlässe sind beispielsweise die Bepflanzung an der gemeinsamen Grundstücksgrenze, Lärm- und Geruchsbelästigungen, oder eine unzulässige Umzäunung. In diesen Fällen, kann der Versicherungsnehmer die Rechtsschutzversicherung Mietrecht in Anspruch nehmen, um etwaige Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche durchzusetzen. Auch dann, wenn der Nachbar Hauseigentum oder Grundstück beschädigt, tritt die Rechtsschutzversicherung Mietrecht für den Versicherungsnehmer ein um Schadenersatzansprüche gegen den Nachbarn durchzusetzen. Der Versicherungsnehmer ist in seiner Eigenschaft als Mieter und Wohnungseigentümer auch bei Streitereien mit seinem Vermieter bzw. seiner Eigentümergemeinschaft versichert. Kündigt der Vermieter aufgrund Eigenbedarfs, kann der Versicherungsnehmer die Rechtsschutzversicherung Mietrecht bemühen. Gleiches gilt, wenn der Vermieter sich nicht bereit erklärt, notwendige Reparaturen (z.B. am defekten Heizkörper) vornehmen zu lassen. Auch im Falle eine unzulässigen Mieterhöhung oder einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung kann der Versicherungsnehmer auf seine Rechtsschutzversicherung Mietrecht vertrauen.

Sie suchen zur Zeit die für Sie am besten zugeschnittene Rechtsschutzversicherung Mietrecht? Schnell und einfach erhalten Sie hier in unserem Versicherung Rechner Rechtsschutzversicherung das passende Angebot.
Vergleichen Sie jetzt!

Ist der Versicherungsnehmer als Wohnungseigentümer mit Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft nicht einverstanden, kann er ebenfalls auf seine Rechtsschutzversicherung Mietrecht zählen. Im Rahmen dieser Versicherung ist auch ein Steuer- Rechtsschutz enthalten. Dieser wird z.B. dann benötigt, wenn der Versicherte mit der Nebenkostenabrechnung der Gemeinde bezüglich Straßenreinigung, Müllabfuhr etc. nicht einverstanden ist. Mit der Rechtsschutzversicherung Mietrecht kann der Versicherungsinhaber gegen die Gemeinde klagen.

Wie jede andere Versicherung auch, weist auch diese bedingungsgemäße Ausschlüsse auf. Insbesondere geht es dabei um Streitigkeiten rund um Bauvorhaben. So ist neben den klassischen Ausschlüssen Krieg, Innere Unruhen etc. auch der Streit im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Bau eines Grundstückes ausgeschlossen. Die Versicherer sehen dieses Risiko als schwer kalkulierbar an. Ebenso sind Streitigkeiten rund um Planung und Errichtung des Gebäudes sowie in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren vom Ausschluss umfasst. Der Ausschluss greift auch dann, wenn es um die Finanzierung eines Gebäudes geht.

Der Versicherungsschutz im Rechtsschutzversicherung Mietrecht sieht in aller Regel eine Wartezeit von 3 Monaten vor. Diese wirkt zu Vertragsbeginn als eine Art Sperrfrist, innerhalb welcher die Rechtsschutzversicherung Mietrecht nicht in Anspruch genommen werden kann. Hiermit wollen die Versicherungsgesellschaften verhindern, dass der Abschluss nur getätigt wird, weil er nun akut benötigt wird (sogenannte Zweckabschlüsse).

Nicht alle Versicherer bieten die Rechtsschutzversicherung Mietrecht als eigenständigen Vertrag an. Oftmals ist ein Abschluss nur gemeinsam mit einem Privatrechtsschutz (z.B. Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz) möglich. Dafür ist die Rechtsschutzversicherung Mietrecht in der Regel günstiger zu haben. Einige Gesellschaften sehen auch einen zwingenden Selbstbehalt von 150 EUR vor. Wie in allen anderen Rechtsschutzversicherungen auch, werden in einem Rechtsschutzfall die gesetzlichen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Sachverständigengebühren, Zeugenauslagen, Kosten der Gegenseite etc. übernommen. Eine Versicherungssumme von mindestens 500.000 EUR wird empfohlen. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung Mietrecht bieten einige Versicherer neben der Hauptwohnung auch Versicherungsschutz für eine Zweitwohnung oder sogar für sämtliche weiteren selbstgenutzten Wohneinheiten ohne Mehrbeitrag an.

Fast alle Rechtsschutzversicherer offerieren mittlerweile im Rahmen des Rechtsschutzversicherung Mietrecht einen Mediationsrechtsschutz ohne Mehrkosten an. Bevor ein Rechtsschutzfall ausartet und vor Gericht kommt, versucht ein Schlichter (Mediator) zwischen den beiden Parteien zu vermitteln. Dadurch ziehen sich Rechtsstreitigkeiten nicht ewig in die Länge. So eine Schlichtung führt auch dazu, dass sich Versicherter und Vermieter bzw. Nachbar auch nach dem Streit in die Augen schauen können. Die Schlichtung erfolgt meist telefonisch, so dass die Parteien sich nicht gemeinsam an einen Tisch setzen brauchen. Die Kosten werden im Vorhinein gedeckelt, oder nach Sitzungsstunden berechnet. Gerade im Rechtsschutzversicherung Mietrecht weist der Mediationsrechtsschutz eine Erfolgsquote von nahezu 50% auf.

Keine Kommentare: