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18. August 2011

Rechtsschutzversicherung Erbrecht


Laut einer Studie des deutschen Instituts für Demoskopie Allensbach hat jeder dritte Deutsche schon mal geerbt. Deutschland sei ein Volk der Erben hieß es in diversen Zeitschriften. Im letzten Jahr wurden rund 233 Milliarden EUR innerhalb der Bundesrepublik Deutschland vererbt - damit zehn Milliarden mehr als im Vorjahr. Das Institut schätzt, dass die Erbsumme, nicht zuletzt aufgrund der stark alternden Gesellschaft, im Jahr 2020 die 330 Milliarden EUR Grenze knacken könnte. Etwa 19% aller Erbschaften in Westdeutschland und 3% in Ostdeutschland besaßen einen Wert von über 100.000 EUR. Der Anteil der vererbten Immobilien soll in Zukunft ansteigen.

Bei dieser Anzahl und Höhe der Vermögensumschichtungen ist ein Erbstreit in vielen Fällen vorprogrammiert. Denn laut der Studie fühlen sich viele bei der Erbschaft hintergangen oder benachteiligt. Oftmals fehlt auch ein Testament, der das Erbe eindeutig regelt. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Erbrecht ist somit imminent wichtig. Bei hohen Erbschaften schnellt der sogenannte Streitwert in die Höhe. Vom Streitwert wiederum hängt unter anderem die Höhe der Gerichtskosten, Anwaltskosten etc. ab. Nicht selten schrecken diese hohen Kosten den Erbberechtigten dermaßen ab, dass dieser auf die Durchsetzung seines Rechts vor Gericht sogar verzichtet. Der Rechtsschutzversicherung Erbrecht beschränkt sich bei vielen Versicherern auf die bloße Beratung. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung Erbrecht besteht dann lediglich Versicherungsschutz für einen Rat bzw. Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes. Jede weitergehende Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist jedoch bedingungsgemäß ausgeschlossen. Erledigt somit der Rechtsanwalt den Schriftverkehr für den Versicherungsnehmer, müsste dieser die Kosten hierfür selbst tragen.

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Mittlerweile haben viele Versicherungsgesellschaften ihre Rechtsschutzversicherung Erbrecht erweitert. Wird der Rechtsanwalt in einem Erbfall über die Beratung hinaus auch außergerichtlich tätig, so werden die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Oftmals liegt diese Grenze bei 1.000 EUR. Einige Versicherer stellen im Rahmen der Rechtsschutzversicherung Erbrecht auch Musterverträge zur Verfügung. Diese unterstützen den Versicherungsnehmer beispielsweise bei der Erfassung eines rechtsgültigen Testaments.

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