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1. November 2011

Glasversicherung Hausrat

Viele Hauseigentümer und Wohnungsmieter betrachten sich mit einer umfassenden Hausratversicherung optimal abgesichert. Den Bestandteil Glasversicherung Hausrat im Rahmen der kompletten Glasversicherung halten sie demnach für überflüssig. Um dies beurteilen zu können, bedarf es zunächst der Klärung, in welchen Fällen eine reine Hausratversicherung und wann eine Glasversicherung Hausrat eintritt. Sodann ist zu prüfen, welche Sachen die Glasversicherung Hausrat üblicherweise abdeckt und was gegebenenfalls über Zusatzbausteine abzusichern ist.

Hausratversicherung vs. Glasversicherung Hausrat

Die Hausratversicherung ist eng beschränkt auf bestimmte Schadensursachen. Die versicherten Gefahren sind normalerweise Brand, Einbruchdiebstahl in Verbindung mit Vandalismus sowie Leitungswasser. In umfangreichen Hausratversicherungen sind außerdem Schäden durch Sturm und Hagel mitversichert. Demgegenüber stellt die Glasversicherung Hausrat auf den Schaden ab, nicht auf die Ursache. Dies unterscheidet sie von der Hausratversicherung und den verschiedenen Arten der Haftpflichtversicherung. Vorsatz ist allerdings in allen Versicherungen von der Leistung ausgeschlossen. Somit ist der Leistungseintritt bei der Glasversicherung wesentlich weiter gefasst als bei der Hausratversicherung. Das bedeutet konkret, dass die Glasversicherung auch bei eigenem Verschulden, etwa durch Fahrlässigkeit, eintritt. Auch der Leichtsinn von Familienmitgliedern, zum Beispiel von Kindern, ist kein Ausschlusskriterium. Dies macht einen wesentlichen Vorteil der Glasversicherung aus.

Versicherte Sachen in der Glasversicherung Hausrat

Als sogenannte Mobiliarverglasungen sind generell Glasscheiben von Schränken, Spiegeln und Bildern versichert. Zusätzlich sind Schäden an Glastischen, Glasvitrinen und anderen beweglichen Sachen aus Glas gedeckt. Interessenten, die sich nicht im Klaren sind, welche Sachen im einzelnen bei den fraglichen Versicherungen versichert sind, können die Auflistungen den Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung entnehmen oder besser noch bei den Gesellschaften erfragen. Auch wenn sich die Versicherungsbedingungen von Fall zu Fall unterscheiden, so sind gerade bei der Sparte Glasversicherung Hausrat einige Sonderfälle einheitlich geregelt: Separat versicherbar in beitragserhöhenden Zusatzbausteinen sind beispielsweise Glaskeramik-Kochflächen und Aquarien. Grundsätzlich nicht versicherbar sind optische Gläser sowie Gläser, die unter den Oberbegriff Geschirr fallen. Letzteres gilt auch für Glas als Bestandteil elektronischer Geräte. Hierfür gibt es gesonderte Versicherungen.

Resümee

Der Bereich Glasversicherung Hausrat ist für Kunden wichtig, die teure Gegenstände aus Glas besitzen, so zum Beispiel einen wertvollen Glastisch oder eine antike Vitrine. Erst recht kann mit Blick auf die Schadensfall-orientierte Absicherung eine derartige Versicherung hilfreich sein, wenn kleinere Kinder im Haushalt sind.

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