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20. Oktober 2011

Glasversicherung Bedingungen


Hat sich ein Hauseigentümer für den Abschluss einer Glasversicherung entschieden und auch bereits Tarife von diversen Anbietern verglichen, so steht ihm die für Laien leidige Aufgabe bevor, die Glasversicherung Bedingungen näher zu betrachten und gegebenenfalls zu vergleichen. Man sollte sich dieser Mühe unterziehen, da es ein böses Erwachen im Schadensfall zu vermeiden gilt. Beim Vergleich der Glasversicherung Bedingungen sind zwei wesentliche Gesichtspunkte interessant: Zum einen die Leistungen und die leistungseinschränkenden Bedingungen, zum anderen die prämienbezogenen Aspekte, wie zum Beispiel Beiträge für zusätzliche Einschlüsse und Möglichkeiten der Beitragsreduzierung.

Leistungen in den Glasversicherung Bedingungen

Die Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (AGIB) unterscheiden sich bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften nur unwesentlich. Dies liegt daran, dass die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) allgemein als Vorlage dienen. Deshalb orientieren sich die folgenden Überlegungen an den AGIB des GDV nach dem aktuellen Stand vom 01.01.2011. Versichert sind bewegliche sowie fest mit dem Gebäude verbundene Sachen aus Glas. Gesondert, also prämienerhöhend, zu versichern sind Sachen aus Kunststoff und andere Dinge, die in der Police aufgeführt sind. Generell nicht versicherbar sind u. a. optische Gläser, Geschirr, Photovoltaikanlagen (abgesehen von Sonnenkollektoren), Dinge, die mit elektronischer Datenverarbeitung zusammenhängen und selbstverständlich Sachen, die schon vor Versicherungsabschluss defekt waren. Die Glasversicherung Bedingungen unterscheiden zwischen Sachleistungen und Geldleistungen. Der Normalfall ist die Sachleistung, zu der die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall einen Auftrag erteilt. Sie kann auch mit Zustimmung des Versicherungsnehmers einen Geldbetrag als Entschädigungsleistung erbringen. Die Versicherung leistet ohne Berücksichtigung der Schadensursache, nicht jedoch bei Krieg und anderen außerordentlichen Ereignissen als Ursache, wie etwa innere Unruhen und Radioaktivität.

Beitragsbezogene Glasversicherung Bedingungen

Hauseigentümer haben die Möglichkeit, einen Vertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren abzuschließen. Die Versicherungsgesellschaften gewähren für länger laufende Verträge einen sogenannten Treuerabatt als Dauernachlass. In der Regel passen sie Beiträge der Preisentwicklung für Glas und Verglasungsarbeiten an. Ungeachtet der Laufzeit des Vertrages hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach der Mitteilung über die Prämienerhöhung vorzeitig zum Erhöhungszeitpunkt zu kündigen. Zusätzliche Einschlüsse, wie beispielsweise eine Glaskeramik-Kochfläche oder ein Terrarium, schlagen mit Beitragsaufschlägen von durchschnittlich 30 bis 35 Euro jährlich zu Buche.

Resümee: Jeder Interessent sollte nicht nur die Preise, sondern auch die Glasversicherung Bedingungen vergleichen. Es gibt Abweichungen von den Muster-AGIB des GDV, die vor allem Nebenleistungen betreffen. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für Gerüste und Kräne. Manchmal sind derartige Sonderkosten als Leistungen in der Versicherungsprämie enthalten. Einige vordergründig günstige Versicherungen lassen sich solche Leistungen mit Zusatzbeiträgen entlohnen. Deshalb ist auf jeden Fall der Vergleich der Glasversicherung Bedingungen vor Vertragsabschluss empfehlenswert.

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