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8. Mai 2014

BU mit bAV koppeln? Das hat Risiken und Nebenwirkungen!

Wer Berufsunfähigkeitsschutz und betriebliche Altersvorsorge verknüpfen möchte, hat den Nachteil, dass die Beiträge im Leistungsfall weiterhin entrichtet werden müssen. Dazu fällt die Versteuerung von betrieblichen Berufsunfähigkeitsrenten zumeist ungünstiger aus. Deshalb empfiehlt sich in den meisten Fällen der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese bietet zudem den Vorteil, dass sich ein Wechsel des Arbeitgebers nicht nachteilig auf den Versicherungsschutz auswirkt. Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann zumeist eine Beitragsfreistellung erfolgen, wenn der Versicherte die Prämie nicht mehr in voller Höhe aufbringen kann.

Wer aufgrund eines schlechten Gesundheitszustands oder bestehender Vorerkrankungen keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, sollte den Versicherungsschutz mit einer betrieblichen Absicherung kombinieren.

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