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8. November 2013

Krankenversicherung für Soldaten auf Zeit - Soldaten gut versichert!



Soldaten auf Zeit haben den Vorteil, dass sie während ihrer Dienstzeit durch den Dienstherrn kostenlos krankenversichert sind. Wer mit dem 55. Lebensjahr aus dem Dienst ausscheidet, muss sich anschließend um eine gesetzliche oder private Krankenversicherung kümmern. Sofern vor Dienstantritt eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestand, kann für die gesamte Dienstzeit eine Anwartschaftsversicherung geschlossen werden. Sofern die Dienstzeit 4 Jahre überstieg, erhalten ehemalige Zeitsoldaten Übergangsgebührnisse und erwerben damit auch einen Beihilfeanspruch. Dieser beträgt 70 Prozent für den beihilfeberechtigten selbst und seinen Ehepartner sowie 80 Prozent für die beihilfeberechtigten Kinder. Für die restlichen Prozente kann dann noch eine Beihilfeergänzungsversicherung abgeschlossen werden.

Diese Übergangsgebührnisse sollten jedoch mit dem skandalösen Fall von Jürgen Gnauck verwechselt werden. Dieser hatte nach seiner Entlassung als Minister in der Thüringer Staatskanzlei weiterhin einen Beihilfeanspruch geltend gemacht und hierüber medizinische Leistungen erstattet bekommen. Gegen eine rückwirkende Streichung dieser Vorzüge reichte Gnauck nun Klage gegen das Land Thüringen ein. Da er mittlerweile Chef der Thüringer Staatskanzlei ist, klagt er quasi gegen sich selbst.

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