Sonderkündigungsrecht Gebäudeversicherung nach Hauskauf
Sie haben ein Haus gekauft?
Herzlichen Glückwunsch!
Doch was passiert nun mit der
Gebäudeversicherung?
Welche Rechte und Pflichten haben Sie als neuer
Eigentümer und welche Fristen sind zu beachten?
Kündigung Gebäudeversicherung
Auch wenn Sie nach dem Kauf wahrscheinlich
Kündigung Gebäudeversicherung
Auch wenn Sie nach dem Kauf wahrscheinlich
andere Dinge im Kopf haben,
als Versicherungen
- die Wohngebäudeversicherung sollten Sie nach dem Erwerb eines Hauses nicht aus
dem Auge verlieren. Denn: den Eigentümerwechsel müssen Sie der Versicherung
umgehend melden.
Wenn Sie nicht wissen, ob der Verkäufer dies bereits getan hat, teilen Sie der Versicherung
dem Auge verlieren. Denn: den Eigentümerwechsel müssen Sie der Versicherung
umgehend melden.
Wenn Sie nicht wissen, ob der Verkäufer dies bereits getan hat, teilen Sie der Versicherung
auf jeden Fall den
Wechsel schriftlich mit. Nun haben Sie ein Sonderkündigungsrecht
innerhalb eines Monats. Es steht Ihnen dabei frei, ob Sie zum Ende des
Versicherungs-
jahres oder per sofort kündigen.
Kündigung Wohngebäudeversicherung durch den Versicherer
Auch der Versicherer kann den Vertrag nach dem Eigentümerwechsel kündigen. Ist dies
Kündigung Wohngebäudeversicherung durch den Versicherer
Auch der Versicherer kann den Vertrag nach dem Eigentümerwechsel kündigen. Ist dies
der Fall, wird diese Kündigung innerhalb eines Monats
wirksam. In diesen vier Wochen
sollten Sie einen andere Versicherung
suchen und einen neuen Vertrag abschließen, um
nahtlos versichert zu
sein. Sonst haben Sie im Schadensfall das Nachsehen.
Kein Sonderkündigungsrecht bei Erbe
Haben Sie Ihr Haus nicht gekauft, sondern geerbt, gilt das Recht zur Kündigung der
Kein Sonderkündigungsrecht bei Erbe
Haben Sie Ihr Haus nicht gekauft, sondern geerbt, gilt das Recht zur Kündigung der
Gebäudeversicherung nicht. Als Erbe geht der Vertrag mit
allen Rechten und Pflichten