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23. Juli 2012

Unfallversicherung Helmpflicht für Fahrradfahrer

Nur jeder zehnte Fahrradfahrer trägt einen Helm. Dieser Prozentsatz ist seit Jahren etwa konstant. Auf der anderen Seite sind bei der Hälfte der Unfälle auf dem Weg zur und von der Schule Fahrradfahrer beteiligt. Anlass genug für Politik und Versicherungsbranche, nun vehement die Helmpflicht für Fahrradfahrer zu fordern. Wie ist die derzeitige Rechtslage bei der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung? Was sollten Sie für sich und Ihre Kinder beachten?




Bedeutung der Unfallversicherung für Fahrradfahrer

Kinder und Jugendliche sind in besonderem Maße von Unfällen mit Fahrrädern betroffen. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nur für Unfälle auf dem Schulweg und Arbeitsweg ein. Mehr als zwei Drittel der Unfälle ereignen sich hingegen in der Freizeit. Dies lässt eine private Unfallversicherung so wichtig erscheinen. Wegen der Schwere von Kopfverletzungen achten einige Eltern darauf, dass ihre Kinder einen Helm tragen. Falls Sie für sich und Ihre Kinder private Unfallversicherungen abgeschlossen haben, stellen Sie sich zurecht die Frage, ob die Versicherungen auch dann eintreten, wenn Sie oder Ihre Kinder einmal keinen Helm getragen haben und ausgerechnet dann ein Unfall geschieht. Das gilt ganz besonderst auch bei der Unfallversicherung für Reiter!

Juristische Grauzone für Fahrradfahrer und Versicherungen
Derzeit besteht noch keine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Das bedeutet, dass weder die gesetzliche noch eine private Unfallversicherung nach einem Unfall eine Schadensregulierung verweigern können, wenn der betroffene Radfahrer keinen Helm getragen hat. Im Prinzip. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Versicherungen (auch Unfallversicherungen!) verunglückten Radfahrern eine Mitschuld oder Teilschuld aufbürden, etwa wenn sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben. Das ist besonders bitter, wenn auch noch die gegnerische Haftpflichtversicherung auf Mitschuld plädiert. Wenngleich derartige Fälle relativ selten sind, so dauern entsprechende Prozesse in der Regel lange, verbunden mit hohen Kosten und großem Ärger.

Fazit

Es ist absehbar, dass zumindest für Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr eine Helmpflicht gesetzlich eingeführt wird. Unabhängig hiervon empfehlen Ärzte und Verkehrsexperten jedem Fahrradfahrer, einen Helm zu tragen, und zwar ausnahmslos. Wichtiger als eventuelle juristische Konsequenzen sind die unabsehbaren Gefahren bei Fahrradunfällen ohne Helm des Unfallopfers. Sollten Sie Ihrem Kind einen Fahrradhelm zum Geburtstag oder zu Weihnachten schenken wollen, erscheint ein Verzicht auf den Überraschungseffekt ratsam: Wie bei Motorradhelmen sollten auch Fahrradhelme vorher unbedingt anprobiert werden. Ob Helmpflicht ja oder nein: Ein Fahrradhelm gehört auf jeden Radfahrerkopf, gleich welchen Alters!

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